Organisationsuntersuchung Berufsfeuerwehr Offenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-35 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsuntersuchung Berufsfeuerwehr Offenbach
Organisationsuntersuchung Berufsfeuerwehr Offenbach am Main.
Stadt Offenbach am Main
Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main
Durchführung von Beratungsleistungen zur Überprüfung und Fortschreibung des Brandschutz Bedarfs- und Entwicklungsplans der Feuerwehr Offenbach am Main aus dem Jahr 2018 sowie die Durchführung einer Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr Offenbach am Main.
Siehe Dokument „Wertungsmatrix Stufe 1“ und „Wertung Referenzen Stufe 1“
Der Bieter hat die genannten Eignungskriterien zu erfüllen und hierfür Eigenerklärungen abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweisenachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsachliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der Ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Herkunftslandes.
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweise nachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsachliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gern. § 123 GWB vorliegt,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gern. § 124 GWB vorliegt.
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, ist eine Erklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) abzugeben.
Die unter III.1.1) bis III. 1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweise nachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsachliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte während des Leistungszeitraums zur Verfügung stehen,
— Erklärung zu ggfls. Nachunternehmen,
— mindestens jeweils einen Referenznachweis über erbrachte vergleichbare Beratungsleistungen bei einer kommunalen Berufsfeuerwehr, die gutachterliche Überprüfung des Brandschutz Bedarfs- und Entwicklungsplans einer kommunalen Berufsfeuerwehr, sowie mindestens 3 weitere vergleichbare Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— mindestens jeweils einen Referenznachweis über erbrachte vergleichbare Beratungsleistungen bei einer kommunalen Berufsfeuerwehr, die gutachterliche Überprüfung des Brandschutz Bedarfs- und Entwicklungsplans einer kommunalen Berufsfeuerwehr, sowie mindestens 3 weitere vergleichbare Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Vollzug dieses Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass in der Zeit bis zum Vollzugstag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten oder der Auftraggeberin bekannt geworden ist. Eine „wesentliche nachteilige Veränderung“ bedeutet, dass in der Stadt Offenbach eine Ausbreitung durch das Corona-Virus weiter besteht oder damit einhergehender Umstände, welche alleine oder zusammen genommen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf ihre Fähigkeit zur ungehinderten Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in der gegenwärtigen Weise wahrscheinlich erscheinen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen müssen bis spätestens Mittwoch, den 21.7.2021 eingehen, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können.
Angebote können nur elektronisch über die HAD abgegeben werden. Angebote per E-Mail oder Fax sind nicht zugelassen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]