Stadtumbaumanagement Stadt Idstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21-071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schwalbach
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtumbaumanagement Stadt Idstein
Für die Umsetzung des Stadtumbauprogramms „Im Rauental“ auf Grundlage eines bestehenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Ergebnisbericht 2018) soll die Stadt Idstein durch ein erfahrenes Stadtumbaumanagement unterstützt werden.
Das Fördergebiet wurde 2016 in das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen aufgenommen (Umbenennung des Programms in Wachstum und Nachhaltige Erneuerung). Das Gebiet ist 39,2 ha groß und wird überwiegend durch die öffentlichen Nutzungen / Träger charakterisiert.
Im Sinne einer gezielten Innenentwicklung muss die vorhandene Bauleitplanung schrittweise fortgeschrieben und die darin formulierten Ziele baulich umgesetzt werden. Dies soll zu einer Stabilisierung des Gebietes führen, sowie eine Neuausrichtung der freiwerdenden Nutzungsareale für eine gezielte Innenentwicklung unter sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten ermöglichen (Nachhaltigkeit).
Wichtige Themen im Fördergebiet sind neben Denkmalschutz auch Landwirtschaft und Gewässerrenaturierung.
Gesamtes Stadtgebiet der Hochschulstadt Idstein
65510 Idstein
Die bewilligten Fördermittel (Bund, Land, Stadt) belaufen sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Der Anteil der Stadt liegt bei durchschnittlich 40,5 %.
Bereits abgerufene Mittel sind [Betrag gelöscht] EUR. Die Ausgaben sind dabei höher als die abgerufenen Mittel, schätzungsweise 60-[Betrag gelöscht] EUR. Zur Verfügung stehende Restmittel sind [Betrag gelöscht] EUR.
Es wurde eine Arbeitsgruppe, die „Lokale Partnerschaft“ gegründet.
Eine landwirtschaftlich wie auch ökologische Sonderrolle im Stadtgebiet nimmt das in Teilen denkmalgeschützte historische Hofgut Gassenbach im Süden der Kernstadt ein. Das Hofgut stellt dabei sowohl ein architektonisches wie auch kulturhistorisches Zeugnis der langen landwirtschaftlichen Tradition der Region und auch Idsteins dar. Nachdem das Hofgut und die dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen bis 2019 von der Domäne Mechtildshausen betrieben wurden, werden gegenwärtig nur noch vereinzelte Teilbereiche der Anlage genutzt. Die Stadt Idstein strebt die Wiedernutzung des Hofguts an und hat daher die baulichen Bestandteile des Hofguts und die direkt angrenzenden Flächen in das Stadtumbaugebiet „Im Rauental“ übernommen.
Die Charakteristik und Nutzung des Hofguts inkl. der zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen mit einem Gesamtumfang von etwa 120 Hektar (die Mehrzahl dieser Flächen liegt außerhalb des Stadtumbaugebietes) sollen als Standort für ökologische Landwirtschaft erhalten bleiben. Auf Grund der Größe des Hofguts ist absehbar, dass aus dieser Kernnutzung abgeleitete oder diese Kernnutzung ergänzende und mit ihr vereinbare andere Nutzungen die Kernnutzung ökologische Landwirtschaft komplementieren müssen. Dies sollen insbesondere Nutzungen sein, für die in der Bevölkerung in Idstein und Umgebung eine Nachfrage besteht. Die Stadt Idstein steht bezüglich der Umsetzung dieser Ideen in einem engen Kontakt mit dem Eigentümer des Hofguts bzw. dessen Vertreter (Landeswohlfahrtsverband Hessen).
Die nachhaltige Nutzung des Hofgut Gassenbach unter Sicherstellung der vorgenannten Zielsetzung stellt eine der wesentlichen Aufgaben für eine identitätsstiftende Stadtentwicklung in Idstein dar.
Des Weiteren plant die Stadt Idstein unter anderem den Wörsbach südlich der Straße „Im Rauental“ bis zum Beginn des NSGs „Erlensumpf im Gerloh bei Idstein“ durch Maßnahmen im und am Gewässer in einen naturnahen Zustand zu versetzen, die Eigendynamik des Gewässers zu verstärken und über das bestehende Maß hinaus der Rückhaltung von Oberflächenwässern bei starken Niederschlagsereignissen Rechnung zu tragen.
In 2Abschnitten im Bereich nördlich der Umgehungstangente soll der Bachlauf verlegt werden, um ihn von unveränderlichen Zwangspunkten weg zu verlegen, um so durch strukturelle Maßnahmen die Eigendynamik des Gewässers zu erhöhen.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen aus dem Bereich Projektmanagement:
— Steuerung und Umsetzung des Gesamtprozesses,
— Initiierung von Immobilienprojektentwicklung,
— Projektentwicklung und Projektberatung mit den Schwerpunkten Hochbau (Umgang mit historischer Bausubstanz) und Städtebau (Platz- und Freiflächengestaltung) + Landwirtschaft + Gewässerrenaturierung
— Umsetzung und Abwicklung von Fördermaßnahmen (Finanzierung),
— Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Der Vertrag soll direkt nach Abschluss des Verfahrens abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 4 Jahre begrenzt. Danach kann der Vertrag optional um weitere 4 Jahre verlängert werden bzw. bis Ende der Laufzeit des Programms Stadtumbau.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahl- / Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge auf Basis der Auswahlkriterien. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
Geforderte Nachweise
Umsatz: Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen
Projektteam: Interdisziplinäres Projektteam aus den Fachdisziplinen Architektur, Stadtplanung, Freianlagenplanung, Geografie oder vergleichbar.
Referenzen:
— Referenzen zur Umsetzung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (Managementleistung) gemäß Förderrichtlinien in einem der Städtebauförderprogramme oder vergleichbar und über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren
— Referenzen mit aktivierender / partizipatorischer Beteiligung (keine reinen Informationsveranstaltungen)
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung / Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) geführt werden,
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), erst im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und / oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben.
Hinweise:
— Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Umsatz
Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, als Mindesteignung gilt ein Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto. Wertungspunkte werden nicht vergeben.
Projektteam
Interdisziplinäres Projektteam aus den Fachdisziplinen Architektur, Stadtplanung, Freianlagenplanung, Geografie oder vergleichbar gemäß der Mindesteignung.
Referenzen
Wertung der Referenzen:
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
1. Referenzen der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nicht vor 2011)
— Referenzen zur Umsetzung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (Managementleistung) gemäß Förderrichtlinien in einem der Städtebauförderprogramme oder vergleichbar und über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren; maximal werden 70 Punkte für 2 Referenzen vergeben; 35 Punkte je wertbarer Referenz.
2. Referenzen der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistungen nicht vor 2016)
— Referenzen mit aktivierender / partizipatorischer Beteiligung (keine reinen Informationsveranstaltungen); maximal werden 30 Punkte für 2 Referenzen vergeben; 15 Punkte je wertbarer Referenz eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet, sofern sie die kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist also möglich. Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind. Dabei müssen die Beschreibungen der Referenzen so aussagekräftig sein, dass die entsprechende Kategorie / Erfahrung für die Wertung erkennbar ist.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Als Mindesteignung gilt der Nachweis von Studienabschlüssen aus 2 der genannten Fachdisziplinen oder vergleichbar (Diplom, Master, Bachelor) bei 2 unterschiedlichen Fachkräften / Mitarbeitern.
Des Weiteren gilt als Mindesteignung der Nachweis von mind. je einer wertungsfähigen Referenz aus den Bereichen „Umsetzung von Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (Managementleistung)“ und „aktivierende / partizipatorische Beteiligungsprozesse“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 - Situation bleibt des Weiteren die Form möglicher Verhandlungen vorbehalten. Voraussichtlich werden Verhandlungsgespräche in Form von Videokonferenzen geführt, nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
— Matrix - Eignungskriterien,
— Matrix - Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Information zur Angebotsabgabe,
— Leistungskatalog,
— Stadtentwicklungskonzept (Ergebnisbericht 2018),
— Übersicht Ziele und Aufgabe (s. Übersicht SU Rauental).
B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
— Formular Teilnahmeantrag,
— Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
— Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
— Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan).
C) weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Nachweis von Studienabschlüssen (vgl. Pkt. III.1.3),
— ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise.
D) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original.
Rückfragen zum Verfahren sind an die Zentrale Vergabestelle unter [gelöscht] zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] /[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] /[gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] /[gelöscht]