Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38595
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM
Erweiterung der Umschlaganlage Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM
Erweiterung der Umschlaganlage Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM)
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
LÄA 5a: Berücksichtigung der Krananlage in der Planung
Krananlagen zählen zu den Förderanlagen und unterliegen deshalb den Regelungen des § 53 HOAI.
Die Krananlagen mit ihren Abmessungen und ihrer Ausgestaltung ist beim Entwurf der Verkehrsanlage zwingend zu berücksichtigen.
— Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen,
— Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden.