KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
Gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 07: Zur Erfüllung der Vertraglich festgelegten Leistung der „Erarbeiten eines Planungskonzepts mit modellbasierter Darstellung“ ist eine abgestimmte Objekt und Attributliste nötig. Auf Grund stetiger Weiterentwicklung des semantischen Objektmodells welches in der Objekt und Attributliste berücksichtigt werden muss sind über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus zusätzliche Abstimmungstermine und weitere Anpassungen der Objekt und Attributliste nötig.
Der Auftragnehmer ist bereits mit der Erstellung der Objekt und Attributliste beauftragt und verfügt über das nötige Spezialwissen um die zusätzlichen Leistungen abwickeln zu können. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich in die Problematik erst einarbeiten, außerdem würde es zu Komplikationen in der Leistungserbringung führen wenn nur die zusätzlichen Überarbeitungen von einem anderen Auftragnehmer durchgeführt werden.
Die weiteren Anpassungen einer bereits erbrachten Leistung durch einen neuen AN führen nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/Vorhaben entstehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.