Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEA39991
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express
Langenfeld
Kampfmittelsondierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kampfmittelsondierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um die gesamten Planungsunterlagen für den Teilnahmeantrag sowie für die Angebotsphase einzusehen, ist die Anlage D.0.2 Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt und unterschrieben an die Mail-Adresse: [gelöscht] zu senden. Im Anschluss erhalten Sie eine Email mit dem dazugehörigen Link für die gesamten Planungsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Langenfeld
Kampfmittelsondierung
1 500 St. Vorschachten von Bohransatzpunkten im Bereich bahntechnischer Anlagen auf 1,25 m
Im Rahmen der Ausschreibung wurde vorgesehen, dass zum Schutz vor Kabelschäden bei punktuellen Bohrungen (z. B. OLA- und Signalstandorte) Vorschachtungen der einzelnen Punkte stattfinden. Bei Lärmschutzwänden und Stützwänden sollten Suchschachtungen durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten wurden die Kabel- und Leitungslagepläne übergeben und eine Kabeleinweisung durchgeführt. Während der Arbeiten wurde festgestellt, dass sich neben den in den Plänen gekennzeichneten Kabel und Leitungen noch weitere, nicht bekannte und erdverlegte Kabel im Boden befinden. Aus diesem Grund sind die Suchschachtungen (d. h. Kabelverfolgungen) nicht zielführend um einen ausreichenden Schutz gegen Kabelschäden zu bieten. Daher muss nun jeder Bohransatzpunkt vorgeschachtet werden. Die Menge der Vorschachtungen war so nicht im LV vorgesehen.