Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI und Viernheim, chemische Reinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ASG/91/207
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.him-asg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI und Viernheim, chemische Reinigung
Am Jahnplatz 2
68642 Bürstadt
Für die Projekte Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI, und Viernheim, chemische Reinigung wurden folgende Leistungen ausgeschrieben: Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung mittels Pump & Treat bzw. Grundwasserzirkulationsbrunnen (GZB) zur Reinigung von Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LCKW) aus Grundwasser, Durchführung von Grundwassermonitoring sowie von Feldarbeiten (Probenahme Grundwasser/Rohwasser, Messung der Grundwasserstände, Anlagenkontrolle usw.) mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2017 mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI und Viernheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Am Jahnplatz 2
68642 Bürstadt
Die Änderung betrifft den Auftragsteil Grundwassersanierung OLI, Bürstadt. Der gemeinsam vergebene Auftrag Viernheim, Chemische Reinigung bleibt davon unberührt. Die Ingenieurleistungen für den Auftragsteil OLI, Bürstadt wurden jährlich stufenweise beauftragt. Im Hauptauftrag wurden nur die Leistungen für das Jahr 2015 ([Betrag gelöscht] EUR) beauftragt. Mit den Nachträgen NT1 ([Betrag gelöscht] EUR) und NT2 ([Betrag gelöscht] EUR) wurden die Leistungen für 2016 und 2017 beauftragt. Mit den Leistungen NT3 ([Betrag gelöscht] EUR) und NT4 ([Betrag gelöscht] EUR) wurden die Ausgeschriebene optionale Verlängerung um 2 weitere Jahre (2018 und 2019) beauftragt. Mit dem Nachtrag NT5 wurden Ingenieurleistungen im Rahmen des Grundwassermonitorings, der Datenübertragung und der Projektkoordination für das Jahr 2020 beauftragt ([Betrag gelöscht] EUR).
Der Auftragswert für die 3 Jahre zzgl. Verlängerung um 2 weitere Jahre sowie Nachtrag 5 liegt bei [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Für den Projektteil Viernheim, chemische Reinigung wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
Für den Projektteil OLI, Bürstadt waren zusätzlich zu den in II.2.4 beschriebenen Leistungen die folgenden Leistungen zu erbringen:
NT6: Fortführung der Ingenieurleistungen im Rahmen des Grundwassermonitorings, der Datenübertragung und der Projektkoordination für das Jahr 2021 ([Betrag gelöscht] EUR).
Die weitere Vorgehensweise im Projekt ist derzeit weiterhin unklar. Die Stadt Bürstadt wird nach Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages Ende 2020 auf eigene Kosten eine Bodensanierung vornehmen und befindet sich derzeit in der Planphase. Je nach Planung wird das RP entscheiden, wie weiter vorgegangen wird, und ob bzw. wie die HIM ASG die Grundwassersanierung weiterführen soll. Erst danach können die zukünftig erforderlichen Ing.-Leistungen betitelt werden. Eine Neuausschreibung (derzeit nur geringe Monitoring-Leistungen) wäre aktuell nicht wirtschaftlich und aufgrund des derzeit noch nicht greifbaren Leistungsumfangs nicht darstellbar.