Projektsteuerung – Weddeler Schleife (2. Ausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53535
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung – Weddeler Schleife (2. Ausschreibung)
Projektsteuerung – Weddeler Schleife.
Projektsteuerung – Weddeler Schleife.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Folgende Eignungskriterien zur Projektsteuerung – Weddeler Schleife bitte ich zu berücksichtigen:
Für die Projektsteuerung und das Nachtragsmanagement:
1. Abschluss: mind. Dipl. -Ing (FH) oder Master
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung für verkehrliche Infrastrukturprojekte.
3. Zwei oder mehr vergleichbare Referenzen in Projekten mit einem Baukostenvolumen ≥ 50 Mio. EUR, wovon eine innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung abgeschlossen wurde oder mind. zu 90 % abgeschlossen ist, in denen er als leitender Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung tätig war.
Für den Lean Moderator:
1. Abschluss als Dipl.-Ing. (alternativ Bachelor/Master) in einer ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung,
2. mindestens 5 Jahre fachbezogene Berufserfahrung, Kenntnisse über das Procedere zur Realisierung von komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten,
3. Erfahrungen und weitergehende Kenntnisse bei der ganzheitlichen Umsetzung der Lean Construction Grundsätze in der Projektabwicklung mit Durchführung von Zielworkshop zum Start der Realisierungsphase, Gesamtprozessanalyse sowie Prozessplanung und Grobtaktung der Abläufe.
Weiterhin sind Erfahrung vorhanden bei der Optimierung der Prozessplanung zusammen mit dem Auftraggeber, den Planern, der Bauüberwachung und Baufirmen.
Erwartet werden auch Erfahrungen und Handlungssicherheit bei der Praktischen Anwendung der Bauablaufsteuerung mittels Lean Construction Grundsätzen und der laufenden Fortschreibung bis zum Abschluss der Realisierung.
Erfolgreiche fachliche Spezialisierung in mind. 2 Lean Methoden, in jedem Fall agiles Projektmanagement (z.B. SCRUM) und LPS, sowie weitere Methoden, die ggf. für diese Ausschreibung relevant sind und Nachweis erfolgreicher praktischer Anwendung in mind. einem Referenzprojekt mit bereichsübergreifender Koordinierung- und Steuerungsaufgaben. Entsprechende Referenzmaßnahmen sind zu benennen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Ein-behalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Si-cherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürg-schaft für Mängelansprüche.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Folgende Eignungskriterien zur Projektsteuerung – Weddeler Schleife bitte ich zu berücksichtigen:
Für die Projektsteuerung und das Nachtragsmanagement:
1. Abschluss: mind. Dipl. -Ing (FH) oder Master
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung für verkehrliche Infrastrukturprojekte.
3. Zwei oder mehr vergleichbare Referenzen in Projekten mit einem Baukostenvolumen ≥ 50 Mio. EUR, wovon eine innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung abgeschlossen wurde oder mind. zu 90 % abgeschlossen ist, in denen er als leitender Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung tätig war.
Für den Lean Moderator:
1. Abschluss als Dipl.-Ing. (alternativ Bachelor/Master) in einer ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung,
2. mindestens 5 Jahre fachbezogene Berufserfahrung, Kenntnisse über das Procedere zur Realisierung von komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten,
3. Erfahrungen und weitergehende Kenntnisse bei der ganzheitlichen Umsetzung der Lean Construction Grundsätze in der Projektabwicklung mit Durchführung von Zielworkshop zum Start der Realisierungsphase, Gesamtprozessanalyse sowie Prozessplanung und Grobtaktung der Abläufe.
Weiterhin sind Erfahrung vorhanden bei der Optimierung der Prozessplanung zusammen mit dem Auftraggeber, den Planern, der Bauüberwachung und Baufirmen.
Erwartet werden auch Erfahrungen und Handlungssicherheit bei der Praktischen Anwendung der Bauablaufsteuerung mittels Lean Construction Grundsätzen und der laufenden Fortschreibung bis zum Abschluss der Realisierung.
Erfolgreiche fachliche Spezialisierung in mind. 2 Lean Methoden, in jedem Fall agiles Projektmanagement (z.B. SCRUM) und LPS, sowie weitere Methoden, die ggf. für diese Ausschreibung relevant sind und Nachweis erfolgreicher praktischer Anwendung in mind. einem Referenzprojekt mit bereichsübergreifender Koordinierung- und Steuerungsaufgaben. Entsprechende Referenzmaßnahmen sind zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover, Rundestraße 11
Bieter und/oder Ihre Bevollmächtigten dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.