Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33724
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Reicholzheim
— Gleisanpassung ca. 1 000 m (mehrfach),
— Tunnelinnenschale 542 m (Angaben aus LV; hier Position + Wert).
Fundamente Innenschale:
— Beton 1 300 m3,
— Stahl 150 t,
— Innenschale Beton 4 200 m3,
— Stahl 700 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Reicholzheim
— Gleisanpassung ca. 1 000 m (mehrfach),
— Tunnelinnenschale 542 m (Angaben aus LV; hier Position + Wert).
Fundamente Innenschale:
— Beton 1 300 m3,
— Stahl 150 t,
— Innenschale Beton 4 200 m3,
— Stahl 700 t.
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Reduktion der Tunnelinnenschalenstärke von 35 cm auf 30 cm
Da sich der AN-Bau nicht dazu im Stande sieht, die ausgeschriebene Oberflächenbeschaffenheit des Bestandsmauerwerks herzurichten, damit dieses ohne separaten Abdichtungsträger als Medium für die Kunststoffdichtungsbahn genutzt werden kann, muss die Tunnelinnenschalenstärke reduziert werden, um eben jenen nun erf. Abdichtungsträger ohne Verletzung des Lichtraums installieren zu können. Aufgrund der AG-seitigen Abstimmung mit einem vom EBA bestellten Prüfingenieurs bzgl. der Bearbeitung des Bestandsmauerwerks, welche während der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen getätigt wurde und das Ergebnis hatte, dass das Bestandsmauerwerks bei einer ausreichenden Oberflächenbeschaffenheit als Abdichtungsträger genutzt werden kann, handelt es sich bei dem zuvor beschriebenen Sachverhalt um einen für den AG unvorhersehbaren Umstand.