Verlängerung LSW – Großenhain-Kottewitz (AO 002) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44466
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung LSW – Großenhain-Kottewitz (AO 002)
Verlängerung LSW – Großenhain-Kottewitz
Großenhain
Verlängerung einer Lärmschutzwand Abzw. Kottewitz – Bf Großenhain Berl. Bf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verlängerung LSW – Großenhain-Kottewitz
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verlängerung einer Lärmschutzwand Abzw. Kottewitz – Bf Großenhain Berl. Bf.
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Land: Deutschland
Zusätzliche Materialisierung der Gewindestangen und Befestigungsmittel für die Träger der Lärmschutzwandelemente auf der Eisenbahnüberführung (EÜ) Röderneugraben.
Bei der EÜ Röderneugraben wurden die Befestigungsanker zur späteren Nachrüstung der Träger für die Lärmschutzwandelemente bereits eingebaut. Für den Zeitraum der Inbetriebnahme der EÜ und der Nachrüstung mit Lärmschutzwandelementen wurde übergangsweise ein Geländer zur Absturzsicherung montiert. Eine Wiederverwendung der Gewindestangen und Befestigungsmittel ist nicht möglich, da das Gewinde durch das Entfernen/Abbrechen des Vergusses der Fußbodenplatte (Mörtel) beschädigt wird und zu Einschränkungen Festigkeit und Haltbarkeit führt.