Unterstützungsleistungen im Anwendungsbereich von GIS-Umgebungen auf Basis von ESRI-Produkten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen im Anwendungsbereich von GIS-Umgebungen auf Basis von ESRI-Produkten
Unterstützungsleistungen im Anwendungsbereich von GIS-Umgebungen auf Basis von ESRI-Produkten.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die HZD betreibt in ihrem Rechenzentrum für die Landesverwaltung mehrere landesweite IT-Verfahren. Hierzu gehört auch die Verarbeitung von Geodaten, deren Vorhaltung und Bereitstellung über standardisierte Dienste. Hierbei kommen die ESRI-Serverprodukte von ArcGIS Enterprise (Portal for ArcGIS, ArcGIS Web Adaptor, ArcGIS Server), auf map.apps (con terra) basierende Clients und FME (Safe Software) zum Einsatz.
Die im Folgenden aufgeführten Unterstützungsleistungen umfassen die Betreuung der GIS-Plattformen, die Betreuung bestehender und die Einrichtung neuer Geo-Webdienste sowie die Durchführung von Importen zur Aktualisierung der den Diensten zugrundeliegenden Geodaten. Weiterhin beinhalten die Tätigkeiten die Bearbeitung von Incidents zu den GIS-Verfahren und Diensten sowie die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen in Verbindung mit Performancetests und Modernisierungsmaßnahmen.
Die IT-Dienstleistung dient dazu, Unterstützung der vorhandenen Betriebsteams um spezielles technisches Knowhow im Bereich der hier eingesetzten ESRI-Serverprodukte ArcGIS Enterprise, insbesondere Portal for ArcGIS und FME zu erhalten. Zu den auszuführenden Tätigkeiten zählen insbesondere:
— Betreuung der betriebenen GIS-Architekturen und Dienste,
— Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Optimierung der betriebenen GIS-Applikationen und Dienste und dem Aufbau neuer GIS-Architekturen,
— Unterstützung bei der Installation neuer Versionen der GIS-Applikationen, Dienste, Lizenzen und Zertifikate im Rahmen des HZD-Changemanagements,
— Unterstützung bei der Behebung von Störungen im Rahmen des HZD-Incidentmanagements,
— Durchführung von Optimierungsmaßnahmen in Verbindung mit Performancetests und Modernisierungsmaßnahmen,
— Unterstützung bei der Erstellung von neuen Diensten inklusive der Einrichtung der zugehörigen Datenhaltung,
— Durchführung von Importen zur Aktualisierung der den Diensten zu Grunde liegen-den Geodaten,
— Unterstützung bei der Planung von Migrationen und Neuinstallationen weiterer IT-Verfahren in Verbindung mit der Nutzung von GIS-Produkten.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
— Erarbeitung von Lösungen zur Optimierung von GIS-Applikationen auf Basis der ESRI-Produkte ArcGIS Enterprise/Portal for ArcGIS,
— Optimierung von Prozessen im GIS-Betrieb mit FME,
— Behebung von Störungen bei den ESRI-Produkten ArcGIS Enterprise/Portal for ArcGIS,
— Installation neuer Versionen der GIS-Applikationen der ESRI-Produkte ArcGIS Enterprise/Portal for ArcGIS,
— Erstellung von neuen Geodatendiensten inklusive der Einrichtung der dazugehörigen Datenhaltung mit den ESRI-Produkten ArcGIS Server (Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember
2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“ auf der Vergabeplattform) sowie die Eigenerklärung gemäß dem „Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) (Datei „Erklaerung_Vergabesperre“ auf der Vergabeplattform) ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.