ETCS Ausrüstung Korridor „A“ Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32357
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Ausrüstung Korridor „A“ Bauüberwachungsleistungen
Region SüdWest – Fb/OB Bauüberwachungsleistung – BÜB/FBÜ.
SV ERTMS-Ausrüstung Korridor A F 21 Q 0767
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Region SüdWest – Fb/OB Bauüberwachungsleistung – BÜB/FBÜ inkl. opt. Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Region SüdWest – Fb/OB Bauüberwachungsleistung – BÜB/FBÜ
Los 25, 26, 28; NT04: Mehraufwand der Bauüberwachung im Los 25, Los 26 und Los 28 im GJ 2021
Bereits vorhandenes spezielles Fachwissen wird auch für die hiesige zusätzliche Leistungen benötigt. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstanden, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.