Vertrieb DB Angebote via AirlineGDS Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA49648
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrieb DB Angebote via AirlineGDS
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service- / BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen / GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Bundesrepublik Deutschland
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service- / BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen / GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrieb DB Angebote via AirlineGDS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 20FEA49648 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.