Herrmann-Ehlers-Schule, Neubau 3-Feld-Sporthalle, Rohbau — Massivbau Referenznummer der Bekanntmachung: 64-274/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrmann-Ehlers-Schule, Neubau 3-Feld-Sporthalle, Rohbau — Massivbau
64-274/21 Hermann-Ehlers-Schule, Neubau 3-Feld-Sporthalle, Rohbau — Massivbau.
Neubau 3-Feld-Sporthalle, Hermann-Ehlers-Schule
Tempelhofer Str. 57
65205 Wiesbaden
Das Bauvorhaben ist der Neubau einer 3-Feld-Sporthalle der Hermann-Ehlers-Schule in Wiesbaden. Dieser besteht aus einem Hallenraum, lichte Raumhöhe 7,00 m, inkl. Geräteräumen und einem 2-geschossigen Teil, in diesem sind die Nebenräume der Sporthalle, sowie ein Foyer und eine Tribüne untergebracht. Das Untergeschoss (Halleneben) ist ca. 2,00 m ins Erdreich eingelassen, die Geräteräume sind erdüberdeckt. Das geplante Gebäude besteht im Untergeschoss aus einer STB-Massivkonstruktion, die Außenwände und die Dachkonstruktion werden als Holzkonstruktion hergestellt. Die Sporthalle wird flächig mittels einer Tragenden Bodenplatte gegründet. Das Projektgrundstück liegt nördlich im Wiesbadner Stadtteil Erbenheim. Auf dem Grundstück befindet sich die bestehende Gesamtschule Hermann-Ehlers-Schule. Südlich auf dem Grundstück wird der Neubau der 3-Feldsporthalle, zum großen Teil auf einem Aschesportfeld, errichtet.
— Drainage = ca. 275 m,
— Volumen Regenrückhaltung = ca. 1,5 m2,
— SW-Leitungen = ca. 180 m,
— Bodenplatte Stärke 35 cm = ca. 2 000 m2,
— Ortbeton = ca. 1 500 m3,
— Sichtbetonwandoberfläche (Treppen und Tribünen) = ca. 1 300 m2,
— Bewehrungsstahl = ca. 225 t,
— Fertigbetonteile = ca. 39 stk. (150 m2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bei juristischen Personen ist ein Auszug, nicht älter als 1.1.2020, aus dem Handelsregister oder sonstigen einschlägigen Berufsregister vorzulegen. (Kopie
ausreichend).
2. Bei natürlichen Personen: Kopie der Gewerbeanmeldung.
Die Angaben nach Ziffer 1 bis 2 sind auch von einem Nachunternehmer zu erbringen, wenn dieser zur Eignungsleihe eingesetzt wird.
Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Nachweise nach Ziffer 1 bis 2 vorzulegen hat.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot folgende Angaben zu machen:
— Die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (Gültig ab 1.März 2015) die Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs.1-5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs.2 (Nachunternehmen) abzugeben und mit dem Angebot einzureichen.
— BVB Weitergabe von Arbeiten,
— Erklärung bzgl. Bietergemeinschaft,
— Nachweis der Leistungsfähigkeit.
Umsatz im Zeitraum 2018 bis 2020 für vergleichbare Leistungen im Jahresmittel mindestens: [Betrag gelöscht] EUR netto. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Mindeststandards müssen erfüllt sein:
3 Referenzen (Bietererklärung Referenzprojekt 1 bis 3), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit einem Auftragswert von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto und einer Fertigstellung mit Abnahmetermin in den Jahren 2016 bis 2021.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Baustelle liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Wohnbebauung. Zu jeder Zeit ist die Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern; Verkehrswege sind frei zu halten. Der Schulbetrieb läuft während der Baumaßnahme weiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 14 EU VOB / A sind Bieter und ihre Bevollmächtigten beim Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD).Rückfragen zum Verfahren richten Sie bitte (über das Bietercockpit) an die Vergabeplattform (eHAD).
Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform (eHAD) wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. unter Telefon: [gelöscht] oder E-Mail: [gelöscht]
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) elektronisch zu übermitteln.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zulässig.
Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden von 9.1.2007 (ABL).
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 b Abs. 1 VOB / A EU), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR)vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]