Lehrmittel und Geräte für BiH Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072646
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrmittel und Geräte für BiH
Lieferung von 5 Losen Lehrmittel und Geräte für ein Vorhaben in Bosnien u. Herzegowina.
Messinstrumente und Messkoffer
Endverwendungsland 00000 Bosnien u. Herzegowina FCA Frankfurt (LKW Versand — Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Lehrmittel und Geräte für ein Vorhaben in Bosnien u. Herzegowina.
Montagetechniken - Getriebe
Endverwendungsland 00000 Bosnien u. Herzegowina FCA Frankfurt (LKW Versand — Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Lehrmittel und Geräte für ein Vorhaben in Bosnien u. Herzegowina.
Hydraulik und Pneumatik Panele
Endverwendungsland 00000 Bosnien u. Herzegowina FCA Frankfurt (LKW Versand — Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Lehrmittel und Geräte für ein Vorhaben in Bosnien u. Herzegowina.
Gießtechnikkoffer
Endverwendungsland 00000 Bosnien u. Herzegowina FCA Frankfurt (LKW Versand — Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Lehrmittel und Geräte für ein Vorhaben in Bosnien u. Herzegowina.
CNC Maschinen
Endverwendungsland 00000 Bosnien u. Herzegowina FCA Frankfurt (LKW Versand — Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Lehrmittel und Geräte für ein Vorhaben in Bosnien u. Herzegowina.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
— Los 1: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020 aus dem Bereich technischer Lehrmittel.
— Los 2: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020 aus dem Bereich technischer Lehrmittel.
— Los 3: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020 aus dem Bereich technischer Lehrmittel.
— Los 4: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Aus dem Bereich technischer Lehrmittel.
— Los 5: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020 aus dem Bereich Werkzeugmaschinen.
Für Los 1-4 gilt:
— Nachweis von 1 Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren über die Lieferung von technischen Lehrmitteln für das jeweils angebotene Los. Der Nachweis ist ebenfalls erfüllt, wenn der Inhalt der Lieferung für die Referenzprojekte auch nur anteilig technische Lehrmittel enthielt.
Für Los 5 gilt:
— Nachweis von 2 Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren über die Lieferung von Werkzeugmaschinen. Der Nachweis ist ebenfalls erfüllt, wenn der Inhalt der Lieferung für die Referenzprojekte auch nur anteilig Werkzeugmaschinen enthielt.
Für alle Lose gilt:
— Nachweis ISO 9001 des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft oder anerkannte gleichwertige Zertifizierung.
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) — Fassung Mai 2021 — der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen. Diese werden Vertragsbestandeil bei Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYD97.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.