Systemimplementierung des Zeiterfassungs- und Zutrittskontroll-system „Zeus@eXperience“ Referenznummer der Bekanntmachung: 06/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemimplementierung des Zeiterfassungs- und Zutrittskontroll-system „[gelöscht]“
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die dauerhafte Überlassung, Lieferung und Implementierung von Hard- und Softwarekomponenten der Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystem, einschließlich Leistungen im Rahmen der Installation sowie Wartung und zugehörigen Dienstleistungen (u. a. Anwenderschulungen).
Kassel
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die dauerhafte Überlassung, Lieferung und Implementierung von Hard- und Softwarekomponenten der Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystem, einschließlich Leistungen im Rahmen der Installation sowie Wartung und zugehörigen Dienstleistungen (u. a. Anwenderschulungen).
Single Sin On mit SAML, Web-Terminals, Kostenstellenerfassungen
Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Gesamtauftragswert. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert NICHT mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Beschaffungsmaßnahme steht in engem Zusammenhang mit der Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie/der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der SVLFG durch die notwendige, technisch flankierte und gesteuerte Personaleinsatzplanung (einschließlich Zutrittskontrolle zur Verhinderung von Abstandsverletzungen und daraus resultierenden Gesundheitsgefährdungen in den Büros). Es ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. März 2020 für besonders dringliche Handlungsvergaben erfüllt sind – die Bedrohung durch die Corona-Pandemie war für die SVLFG nicht vorhersehbar, die Durchführung eines EU-weiten Verfahrens mit Einhaltung von Mindestfristen, die sonst vorgesehen sind, war nicht möglich, weil das Nachfolgesystem zeitnah zwingend zur Rückführung des Personals benötigt wird. Diese Beschaffungsmaßnahme ist eine in der Krisenzeit notwendige Leistung im Sinne des BMWi-Rundschreibens vom 19.3.2020, das eine Verhandlungsvergabe ohne TNW gestattet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemimplementierung des Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystem „[gelöscht]“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.