2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anordnung 185: Ergänzende Arbeiten Rückbau Gebäude Wotanstraße 5a
— Rückbau des Heizungskellers zzgl. der erforderlichen Begleitarbeiten,
— Aushub des Abbruchmaterials zur Verfüllung der Baugrube durch die Vorabmaßnahme und Abfuhr zum Strassergelände.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anordnung 185: Ergänzende Arbeiten Rückbau Gebäude Wotanstraße 5a
— Rückbau des Heizungskellers zzgl. der erforderlichen Begleitarbeiten,
— Aushub des Abbruchmaterials zur Verfüllung der Baugrube durch die Vorabmaßnahme und Abfuhr zum Strassergelände.
Der Umbau des Pbf Laim und dir damit verbundenen Rückbauarbeiten des Gebäudes Wotanstraße 5a mit zugehöriger Ausführungsplanung sind im Hauptauftrag des BauAN enthalten. Aus folgenden Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN zu beauftragen: Die ergänzenden Leistungen sind gemeinsam mit der vertraglich geschuldeten Leistung auszuführen und bilden keine funktionsfähige und in sich schlüssige Auftragseinheit. Das Baufeld ist sehr beengt, für die hauptvertraglich geschuldeten Leistungen sind Geräte und Personal bereits vor Ort. Die o. g. genannten Leistungen sind zeitgleich mit den geschuldeten Leistungen auszuführen. Dies geschieht nach Außerbetriebnahme des Gleis 1alt. Zudem dürfen keine Verzögerungen durch einen anderen AN auftreten, da der Bauablauf zwischen IBN Gleis 1neu und Gleis 2neu stets auf einem kritischen Weg befindet und die zur Verfügung stehenden Sperrpausen zur Sicherung des Bahnbetriebs zwingend eingehalten werden müssen.