2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
182 – EÜ Wotanstraße Nordportal F+R – zusätzlicher Spundwandverbau
Zur Erstellung der Baugrube für das Nordportal der F+R-Röhre muss entgegen der Hauptvertragsleistung ein Verbau eingebracht werden, um die Planfeststellungsgrenzen einhalten zu können. Bei Errichtung der Baugrube ohne Spundwandverbau und unter Einhaltung der Planfeststellungsgrenzen kann der erforderliche Böschungswinkel nicht eingehalten werden.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
182 – EÜ Wotanstraße Nordportal F+R – zusätzlicher Spundwandverbau
Zur Erstellung der Baugrube für das Nordportal der F+R-Röhre muss entgegen der Hauptvertragsleistung ein Verbau eingebracht werden, um die Planfeststellungsgrenzen einhalten zu können. Bei Errichtung der Baugrube ohne Spundwandverbau und unter Einhaltung der Planfeststellungsgrenzen kann der erforderliche Böschungswinkel nicht eingehalten werden.
Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks Umweltverbundröhre mit Nord- und Südportalen sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Der Spundwandverbau ist zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung (Erstellung Baugrube, Errichtung Portal) auszuführen. Das Baufeld im öffentlichen Bereich der Laimer F+R-Röhre ist sehr beengt, zudem müssen enge Abstimmungen mit der LHM bzgl. verkehrsrechtlichen Anordnungen geführt werden, die im Leistungsumfang des beauftragten ANs bereits enthalten sind und nicht auf einen weiteren AN übertragen werden können. Bei getrennten Vergaben liegt außerdem die Verantwortlichkeit bzgl. Verkehrssicherung nicht mehr eindeutig bei einer Firma. Die Anpassungen und die vertraglich geschuldete Leistung müssen des Weiteren aus einer Hand erfolgen, um die Gewährleistung eindeutig zuschreiben zu können.