Aktive Netzwerkkomponenten – Kabel und Netzwerkzubehör Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0042
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/152
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkkomponenten – Kabel und Netzwerkzubehör
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Aktiven Netzwerkkomponenten – Kabel und Netzwerkzubehör – für die HZD und die Dienststellen des Landes Hessen.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Aktiven Netzwerkkomponenten – Kabel und Netzwerkzubehör – für die HZD und die Dienststellen des Landes Hessen.
Entsprechend ihrem Auftrag als zentrale IT-Beschaffungsstelle des Landes Hessen
Bietet die HZD den Dienststellen des Landes sowie der AöR FITKO die gesamte Palette
Der Netzwerk- und Kommunikationstechnik zum Bezug an. Dies beinhaltet Konzeption, Design, Beschaffung, Konfiguration, Installation und Integration sowie die laufende Betreuung (Service) der Netze und Netzwerkkomponenten. Es handelt sich um einen Folgevertrag für den laufenden Rahmenvertrag 76/2018.
Bei den Leistungen im Einzelnen handelt es sich um:
— Beschaffung von Netzwerk-Zubehör wie Kupfer- und LWL Patchkabel (Anschlusskabel)
In unterschiedlichen Längen, Ausführungen und Farben;
— Vorkonfektionierte Verkabelungssysteme und Netzanschlusstechnik (Kupfer und LWL),
— Spezial- und Kleinteile in der Verkabelungs- und Rackmontagetechnik,
— RJ45- und LWL-Kupplungstechnik,
— LWL-Reinigungsmaterial,
— Unterstützende Dienstleistungen bei der Montage von Verkabelungssystemen und Patcharbeiten.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten und einer einmaligen Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Gem. Ziffer 7.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Auftragswertschätzung (netto)
Aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
— Art: Lieferung von Kabel und Netzwerkzubehör,
— Umfang: Lieferung von Kabel und Netzwerkzubehör in einem Umfang von > [Betrag gelöscht] EUR (netto) innerhalb eines Jahres an verschiedene Standorte.
(Datei „Referenzen_2021-42“ auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 – HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“).
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklärung_Vergabesperre“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklärung_Ausschlussgründe_Par_124_GWB“). Vgl. Ziffer 3.2 bis 3.2.2
Zuschlagskriterien:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (= Zuschlagskriterium zu 100 %). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Dateien „Preisblatt_2021-42“) ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los Über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.