Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0208
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Ausführung der Unterhalts- und Sonderreinigung in der Polizei Marie-Curie-Straße 30, 60439 Frankfurt.
Polizei
Marie-Curie-Straße 30
60439 Frankfurt am Main
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Rhein-Main von insgesamt ca. 1 600 000 m2 Jahresvollreinigungsfläche und ca. 1 600 000 m2 Jahressichtreinigungsfläche, in der Polizei, Marie-Curie-Straße 30, 60439 Frankfurt.
Reinigung der Gewahrsamsbereiche- und zellen unter Einsatz eines Desinfektors.
Gestellung und 4-wöchtiger Austausch von 38 Sanitärhygienebehältern.
Hinweis:
Das Gebäude befindet sich derzeit im Umbau. Kommt es zu Verzögerungen im Bauablauf verzögert sich die Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn und - Ende) entsprechend der Fertigstellung des Gebäudes.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.12.2021 (Vorbehaltlich des Hinweisen unter Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung). Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz).
Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung.
— Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung),
— Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche),
— Empfänger (öffentliche und / oder private Empfänger),
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
— Erbringungszeitraum.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EUAusland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126 b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AI Bietercockpit“ zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind ferner beizufügen:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Erklärung Vergabesperre.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]