81271096-Unterstützung jordanischer Bildungsanbieter beim Angebot von arbeitsmarktorientierter beruflicher Bildung Referenznummer der Bekanntmachung: 81271096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81271096-Unterstützung jordanischer Bildungsanbieter beim Angebot von arbeitsmarktorientierter beruflicher Bildung
Jordanien ist durch ein anhaltend hohes Bevölkerungswachstum geprägt, infolgedessen sich die Bevölkerung in 10 Jahren von 6,9 Millionen (2009) auf 10,1 Millionen (2019) fast verdoppelt hat. Dabei beträgt der Anteil der jungen Bevölkerung unter 25 Jahren 55 % und unter 30 Jahren sogar 70 %.
Die Beschäftigungsperspektiven der jungen Bevölkerung sind anhaltend unbefriedigend, was sich daran ablesen lässt, dass 62 % der registrierten Arbeitslosen jünger als 30 Jahre sind. Aufgrund des Fehlens angemessener Beschäftigungsangebote arbeiten viele junge Menschen im informellen Sektor, der insgesamt 44 % der Beschäftigung bereitstellt, sind unterbeschäftigt oder als Selbständige häufig nicht in der Lage, genügend Einnahmen zu generieren.
Gleichzeitig beklagen potenzielle Arbeitgeber, dass gesuchte Fach- und Führungskräfte ab einem bestimmten Qualifikationsniveau auf dem einheimischen Arbeitsmarkt nur schwer zu finden sind. Die Einbindung der Arbeitgeberseite in die Aus- und Hochschulbildung, die zu mehr Bedarfs-, Praxis- und damit auch Beschäftigungsorientierung führen könnte, erfolgt bislang noch nicht strukturell.
Berufsbildungseinrichtungen und Universitäten gelten als bedarfsfern, theorielastig und unmodern. Umgekehrt besteht in den Bildungseinrichtungen traditionell wenig Interesse an der Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen Praxispartnern. Vor diesem Hintergrund kommen die unterschiedlichen Akteure einer arbeitsmarktorientierten Berufs- und Hochschulbildung nicht zusammen. Die berufliche Ausbildung hat in Jordanien einen schlechten Ruf. Es werden generell Hochschulabschlüsse angestrebt, jedoch nicht in Erwartung einer praktischen Tätigkeit nach dem Studienabschluss. Die berufliche Aus- und Hochschulbildung entspricht daher den Bedarfen des jordanischen Arbeitsmarktes nur unzureichend (Kernproblem).
Im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung implementiert die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit die TZ-Maßnahme „Labour Market Oriented Vocational Education, Higher Education and Training (MOVE-HET)“. Das MOVE-HET Projekt stärkt die Beschäftigungsorientierung der Berufs- und Hochschulbildung in Jordanien durch eine besserer Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft. Die verschiedenen Akteure aus Bildung, Berufsbildung und Hochschulbildung sollen stärker mit dem Arbeitsmarkt vernetzt werden, um einen besseren Übergang von der Ausbildung in den Beruf zu gewährleisten.
Dazu werden insbesondere duale Ausbildungsformate in der berufsbefähigenden Ausbildung im Berufsbildungs- und Hochschulsystem gefördert.
Das Modulziel der TZ-Maßnahme lautet: Die berufliche Aus- und Hochschulbildung entspricht zunehmend den Bedarfen des jordanischen Arbeitsmarktes. Das Vorhaben ist in 3 Handlungsfelder untergliedert:
(1) Stärkung der Informationsbasis für die verbesserte Kooperation der Akteure in zwei Zukunftssektoren,
(2) Partnerschaften von Hochschulen und Unternehmen für verbesserte Beschäftigungsperspektiven und
(3) Aufbau eines Exzellenzzentrums als Modellinstitution der kooperativen beruflichen Bildung.
Die Aktivitäten des Vorhabens finden im Großraum Amman sowie, abhängig von der Auswahl der Kooperationspartner und Piloteinrichtungen, in weiteren Regionen statt. Das Vorhaben wurde verlängert und hat eine Laufzeit bis 10/2023.
00000 Jordanien
Der AN erbringt Beratungsleistungen, die darauf abzielen, dass die berufliche Ausbildung und die Hochschulbildung zunehmend den Bedarfen des jordanischen Arbeitsmarktes entsprechen. Diese Beratungsleistungen erfolgen permanent durch Langzeitexperten und auf Anforderung/ nachfrageorientiert der AG durch Kurzzeitexperten.
Es erfolgt eine Fokussierung auf Wirtschaftssektoren/ Berufsgruppen mit einem signifikanten Beschäftigungs- und Einkommenspotential. Die Kooperation von TVET-Anbietern und Hochschuleinrichtungen mit dem Privatsektor soll institutionalisiert werden, nachdem in der ersten Phase des MOVE-HET-Projektes an mehreren Hochschulen und in mehreren Studiengängen sog. Dual Study Tracks eingerichtet wurden, in denen Studierende dual studieren. Es sollen Koordinations-Gremien zwischen den Bildungseinrichtungen und dem Privatsektor eingerichtet werden. Durch die Verbesserung der Durchlässigkeit der jordanischen Bildungssysteme sollen die Bildungschancen der Zielgruppen und die Attraktivität der Berufsbildung verbessert werden. Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommensperspektiven sollen durch Karriereberatung, Mentoring-Programme, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Entwicklung von unternehmerischen sowie innovativen Kompetenzen verbessert werden. Die Qualität und Arbeitsmarktrelevanz von beruflicher und Hochschulbildung soll durch die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonal in den beruflichen Bildungsstätten und Hochschulen sowie in kooperierenden Unternehmen verbessert werden. Eine wichtige Rolle spielt die Weiterbildung für Berufstätige in kooperierenden Unternehmen der adressierten Branchen, welche durch Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen erbracht wird. Ebenso wird bei allen Aktivitäten großer Wert auf die Digitalisierung gelegt.
Wesentliche Aktivitäten des AN bestehen in Aufbau, Pflege und Verwaltung von Expertenpools für die fachliche Beratung der jordanischen Universitäten, Einrichtungen der beruflichen Bildung, staatlicher Stellen sowie beteiligter Unternehmen und weiterer Stakeholder bei der Entwicklung und Umsetzung kooperativer und dualer Studienangebote.
Weitere wesentliche Aktivitäten liegen in der Organisation und Durchführung von Weiterbildungen und Schulungen.
Insbesondere stellen Expertenpools Kurzzeitexpertise bereit in den folgenden Bereichen:
— Verknüpfung von Theorie und Praxis in Studien- und Ausbildungsgängen,
— Einbindung von Unternehmen in die berufliche und hochschulische Aus- und Weiterbildung,
— fachliche Qualifizierung der beteiligten Lehrkräfte und die Qualitätssicherung von Praxisphasen,
— fachliche Beratung von Unternehmen, die an dualen und anderen kooperativen Hochschul- und TVET-Programmen beteiligt sind,
— fachliche Beratung von Bildungseinrichtungen (Berufsschulen, Centers of Excellence, Hochschulen), die an dualen und anderen kooperativen Hochschul- und TVET-Programmen beteiligt sind,
— Weiterentwicklung und Implementierung eines National Qualifications Framework (NQF) für Jordanien hinsichtlich der stärkeren Verankerung kooperativer und dualer Studienangebote sowie hinsichtlich der Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und technischer Hochschulbildung,
— Weiterbildungen und Schulungen von Personal der beteiligten Bildungseinrichtungen (TVET-Institutionen und Universitäten).
Zur Umsetzung der Aufgabenstellung erbringt der AN folgende konkrete Leistungen:
1. Bereitstellung von Langzeitexpertise für 2 Bildungseinrichtungen für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Beziehungen zu Unternehmen und die Verankerung kooperativer Angebote in den genannten Bildungseinrichtungen.
2. Organisation und Durchführung der Weiterbildungen und Schulungen von Personal der kooperierenden Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen.
3. Bereitstellung von Kurzzeitexpertise für die Beratung von jordanischen Hochschulen, Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, des staatlichen und privaten Sektors und staatlichen Institutionen auf Anforderung durch die AG relevant:
A) mit fachrichtungsbezogenem akademischem Profil und/oder ausgeprägtem Berufsbildungs- Profil
B) mit branchenspezifischem, unternehmensbezogenem Profil
C) mit pädagogischem Profil und Expertise in Digitisation, Digital Learning and Teaching
D) mit pädagogischem Profil und nationaler/regionaler Expertise in Digitisation, Digital Learning and Teaching
Die Erbringung der Leistungen erfolgt für die Fachrichtungen/Branchen
— Logistik,
— Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
— Elektrotechnik/Energietechnik,
— Mechatronik/ Maschinenbau/Industrial engineering,
— Betriebswirtschaft,
— Tourismus,
— Lebensmittelverarbeitung.
Die Ausweitung auf andere Fachrichtungen/Ausbildungsgänge/Branchen durch die AG ist möglich.
4. Aufbau und Pflege von Pools von Kurzzeitexpert/innen. Anforderungen an die Experten, Auswahlkriterien und Ausschreibungsmodi sind mit der AG eng abzustimmen.
5. Entwicklung und Umsetzung eines Verfahrens für die regelmäßige Evaluation der zum Einsatz gekommenen Expert/innen in Zusammenarbeit mit der AG
6. Management der Lang- und Kurzzeiteinsätze der Langzeitexpert/innen und der Expert/innen aus den Expertenpools auf Anforderung durch die AG. Das umfasst
A) die fachrichtungsbezogene Auswahl von Experten aus den Expertenpools oder die ad-hoc-Suche von Experten, wenn die Expertenpools keine entsprechende fachrichtungsbezogene Expertise bereitstellen können,
B) die Einsatzvorbereitung der Experten,
C) die Planung und Organisation von Vor-Ort-Einsätzen auf Anforderung der AG,
D) das Vertragsmanagement mit den Expert/innen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind, anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Fachliche Erfahrung
Qualifizierung von Berufsschullehrkräften, Gewichtung in % 10
Qualifizierung von Hochschullehrkräften, Gewichtung in % 10
Qualifizierung von Betrieblichem Ausbildungspersonal, Gewichtung in % 10
Erfahrung in der praxisorientierter Berufs- und Hochschulausbildung, Gewichtung in % 10
Dialog zwischen öffentlichen und privaten Akteuren der Berufs- und Hochschulbildung, Gewichtung in % 10
2. Regionale Erfahrung
Regionale Erfahrung Jordanien, Gewichtung in % 30
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit
Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50 % ODA-finanziert), Gewichtung in % 20
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsaufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend),
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 8 Personen.
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufs- und/oder Hochschulbildung und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region MENA-Region in den letzten 3 Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.