Rotenburg KiTa-Braach, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Rotenburg_KiTa-Braach_Tragwerk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg an der Fulda
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gotthold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rotenburg KiTa-Braach, Tragwerksplanung
Rotenburg an der Fulda, Neubau KiTa-Braach, Tragwerksplanung
Magistrat der Stadt Rotenburg
Marktplatz 15
36199 Rotenburg an der Fulda
Neubau einer Kindertagesstätte in 36199 Rotenburg a. d. Fulda, Ortsteil Braach Planungsleistung Tragwerksplanung, LP 1-6 (ggf. teilweise bei GU-Beauftragung). Lage des Baugrundstücks und zukünftige Verkehrserschließung: Das Baugrundstück liegt im Ortsteil Braach der Stadt Rotenburg a. d. Fulda am Ortsausgang Richtung Alheim neben dem schon bestehenden Verwaltungsbau der Stadtwerke Rotenburg an der L3208. Östlich angrenzend befindet sich der Ringbach, die Bundeswasserstraße Fulda fließt ca. 200 m entfernt vorbei. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 4 937 m2. Diese setzt sich zusammen aus den Bereichen Flur 5 Flurstück 11/1 und Flur 5 Flurstück 11/2 und liegt ca. 1 m unter den umliegenden Grundstücken der Stadtwerke und der L3208 im Überschwemmungsgebiet. Die Fläche wird im Moment landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung des Grundstücks für Fuß- und Kraftfahrzeugverkehr soll über die L3208 erfolgen. Rahmendaten des Gebäudes, Parkbereich und Außenspielfläche: Das Grundstück soll in 3 Teilbereiche aufgeteilt werden. Parkplätze für Eltern und Mitarbeiter, Kindertagesstätte für 5 Gruppen und Außenspielbereich. Zufahrt und ca. 25 Stellflächen sind direkt an der L3208 einzuplanen. Kreuzungsverkehr zwischen Fahrzeugen und Fußgängern sind zu vermeiden. Das Gebäude soll als eingeschossiger Bau in L Form auf das Grundstück gesetzt werden und eine Grundfläche von ca. 1 300 m2 haben. Im Bereich des Grundstücks zu den Stadtwerken soll eine Einfahrt für Pflege- und Rettungsfahrzeuge zum innenliegenden Außenspielbereich eingeplant werden. Der Außenspielbereich ist von der Fläche her so einzuplanen, dass eine Aufteilung in 2 Spielbereiche möglich ist. Raumaufteilung: Die Räume der Kita müssen barrierefrei geplant und bewegungsanregend sein sowie den Kompetenzbereichen des HBEP entsprechend ausgestattet werden. Hierzu dienen im Besonderen die zusätzlichen Funktionsräume. Außerdem wird eine offene und familienorientierte Umgebung gefordert. Weiterhin wird ein großes Augenmerk auf den Bereich Gesundheitsvorsorge und Wohlbefinden gelegt. Bei der gesamten Planung spielt der inklusive Gedanke eine große Rolle und soll stets berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rotenburg KiTa-Braach, Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)
1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]