KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
Gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 16: Da es für die Betriebsstellen: Bad Krozingen, Köndringen, mit den zugehörigen Bahnhöfen Riegel-Malterdingen und Emmendingen sowie die Überleitstelle Köndringen, Denzlingen, Leutersberg sowie Heitersheim die im Zuge des Projektes „ETCS Rhine-Alpine“ neu errichteten ESTW derzeit keine Bestandsunterlagen als Basis für die Fortführung der Leistungsphase 2 der Leit- und Sicherungstechnik gibt, muss zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung im Gewerk LST eine Entscheidung bzgl. des Weiteren Vorgehens getroffen werden. Nach interner Prüfung und Abwägung der für das Projekt entstehenden Risiken und Verzögerungen in Anbetracht der möglichen Varianten, ist das Projekt zu dem Entschluss gekommen, dass die in der Lph. 1 erhaltenen Planunterlagen ETCS im Zustand (rot/gelb) durch die PG in einen quasi Bestandszustand (schwarz/weiß) umgestellt werden sollen.
Die Bestandsunterlagen im Gewerk LST sind nötig um die Planungen der Lph 2 fortzuführen. Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen im Gewerk LST ist diese besonders qualifiziert, die noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen aus den übergebenen Planunterlagen vom ETCS Projekt zu definieren und den Erfordernissen nach zur weiteren Bearbeitung vor-/aufzubereiten. Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen nochmals aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit verhindert. Bei Einbindung dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste Sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel-/Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird.