Aufbau einer neuen Netzleittechnik für die Stadtwerke Marburg GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: SWMR-2021-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35039
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swmr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-marburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau einer neuen Netzleittechnik für die Stadtwerke Marburg GmbH
Aufbau einer neuen Netzleittechnik für die Stadtwerke Marburg GmbH.
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung, Wartung und sonstige Dienstleistungen der neuen Netzleittechnik mit folgenden Leistungsmerkmalen:
— „Erneuerung Netzleittechnik“ mit System- und Anwendersoftware (relationale Datenbank, SCADA, Höherwertigen Funktionen, etc.) zur Prozesssteuerung und -überwachung der Versorgungsnetze für die Bereiche Elektrizität, Gas, Wasser, Abwasser, Kommunikation und Wärme,
— Komplett redundantes System, aufgebaut an verteilten Standorten,
— Bestandsfernwirktechnik angebunden mit IEC 60870-5-104, IEC 60870-5-101 sowie SEAB 1F,
— inkl. Höherwertige spartenübergreifende Funktionen (mobile Arbeitsplätze, Simulation, Testumgebung),
— inkl. Höherwertige Funktionen Bereich Elektrizität (z. B. Topologie, Fehlerortung, Schaltauftragsverwaltung, Provisorien, Redispatch 2.0, Schalthandlungsprüfung, …),
— inkl. Höherwertige Funktionen Bereich Wasser (z. B. Übernahme bestehender Behälterbewirtschaftung, Bezugsmengenregelung, Lecküberwachung, .…).
Der Auftraggeber legt bei Auftragsausführung besonderen Wert auf folgende Sachverhalte:
1. Die gesamte Auftragsabwicklung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Dies bedeutet, dass das gesamte Projektbetreuungspersonal, das der Bieter im Auftragsfall für Vertrieb, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Schulung und Service einsetzen will, deutschsprachig sein und über die notwendige Sachkunde verfügen muss. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes ihrer Mitglieder entsprechend.
2. Die gesamte System- und Projektdokumentation einschließlich Projektberichten, Pflichtenheften, Hard- und Softwaredokumentation, Anlagen-, Geräte- und Bauteilebeschriftungen sowie die Bedienoberfläche der Software systemweit muss in deutscher Sprache geliefert werden. Lediglich Dokumentationen über Standardsoftware wie Betriebssysteme oder Standardhardware werden, sofern nicht in deutscher Sprache verfügbar, auch in Englisch akzeptiert werden.
3. Die Ersatzteilbeschaffung bezüglich mindestens funktionskompatibler Hard- und Software ist für mindestens 10 Jahre nach Einstellung der Serienfertigung sicherzustellen.
4. Die öffentlich rechtlichen und fachverbandlichen Regelungen und Richtlinien der Informationssicherheit sind strikt einzuhalten
Die Ausführungsfrist beträgt voraussichtlich 12 Monate.
Die Ausschreibungsunterlagen werden die letztgültigen Anforderungen an den Auftragsgegenstand enthalten. Die Festlegungen zum Auftragsgegenstand in dieser Bewerberinformation sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung von interessierten Unternehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Angebotserstellung ausschließlich die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Ausschreibungsunterlagen maßgeblich sein wird.
Es handelt sich hier um einen Beschaffungsvorgang zum Betrieb kritischer Infrastruktur. Die Ausschreibungsunterlagen können deshalb nur jene Unternehmen erhalten, die die beiliegende Geheimhaltungsvereinbarung (Geheimhaltungsvereinbarung_SWMR.pdf) vorbehaltlos rechtsgültig unterzeichnet mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.1.2)-III.1.3) geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Zur Beurteilung der persönlichen Lage sind vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung/Firmenprofil, Anzahl Mitarbeiter (Gesamt und Bereich Netzleittechnik).
Mindestkriterium: Mindestens 50 Mitarbeiter im Bereich Netzleittechnik zum Stichtag 1.1.2021
— Angaben zur Rechtsform, den Vertretungsverhältnissen und zum Stammkapital,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (bei ausländischen Bewerbern: gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannter Übersetzung). (maximal 3 Monate alt, bezogen auf dem Abgabezeitpunkt),
— Gewerbezentralregisterauszug (maximal 3 Monate alt, bezogen auf dem Abgabezeitpunkt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (maximal 3 Monate alt, bezogen auf dem Abgabezeitpunkt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse zum Nachweis der Zahlung der Sozialabgaben (maximal 3 Monate alt, bezogen auf dem Abgabezeitpunkt).
Mit dem Antrag ist einzureichen:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SektVO vorliegen,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung über den jährlichen Umsatz im Auftragsgegenstand in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber Referenzprojekte nach den folgenden Bestimmungen nachweisen:
Der Nachweis wird durch Angaben zu mindestens 2 und höchstens 4 Referenzanlagen anhand des beiliegenden Formblattes SWMR_Referenzanlagenblatt_V101.xlsx geführt. Mitglieder von Arbeits- oder Bietergemeinschaften oder Subunternehmer für Leistungsteile haben Referenzen auf jenem Aufgabengebiet nachzuweisen, die sie im Rahmen der Bietergemeinschaft abdecken wollen. Sofern die Leistungen bei den benannten Referenzanlagen im Rahmen einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft erbracht wurden, sind die erbrachten Leistungsteile zu bezeichnen.
Die Referenzanlagen müssen den im Formblatt vollständig spezifizierten Bedingungen genügen. Mindestkriterien und Wertungskriterien sind im Formblatt vollständig angegeben.
Bei fehlenden Nachweisen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerber gegebenenfalls aufzufordern, weitere Nachweise binnen angemessener Frist beizubringen bzw. die vorgelegten Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Bewertung der Referenzanlagen:
1. Gewertet werden nur Referenzanlagen, die sämtliche Mindestkriterien erfüllen.
2. Wird die Anzahl von 2 wertungsfähigen Referenzanlagen nicht erfüllt, scheidet der Bewerber aus dem weiteren Verfahren aus.
3. Anschließend werden für jeden Bewerber in Summe aller seiner wertungsfähigen Referenzanlagen die Wertungspunkte vergeben.
4. Die Reihung der Bewerber ergibt sich aus der jeweiligen Summe der Wertungspunkte. Bei Gleichstand wird der Bewerber mit der höheren Anzahl an wertungsfähigen Referenzanlagen höher gereiht. Besteht dann noch Gleichstand, entscheidet das Los über die Reihung, sofern diese Reihung für einen der Bewerber für den weiteren Verbleib im Wettbewerb entscheidend ist.
5. Die höchstgereihten fünf Bewerber verbleiben im weiteren Verfahren.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagkriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]