EU-P 0568-20BV1 Gutachterl. Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0568-20BV1

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-P 0568-20BV1 Gutachterl. Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0568-20BV1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.

Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:

— Ermittlung der Ebenheit,

— Ermittlung der Griffigkeit,

— Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte,

— Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte,

— Ermittlung von Restnutzungsdauer,

— Ermittlung der Querkraftübertragung,

— Ermittlung der PCN-Werte für Homogenbereiche.

Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d. h. in d. Regel zw. 23.00 Uhr u. 5.00 Uhr durch gef

— Weitere Angaben unter II.2.4),

— Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021,

— Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die jährlich zu untersuchende Verkehrsfläche entspricht ca. 1/5 der gesamten Flugbetriebsfläche des Frankfurter Flughafens.

Gesamtfläche der zu bewerteten Flächen: ca. 4,75 Mio m2,

Davon anteilig:

— Leistungsumfang 2021: 1,1 Mio m2,

— Leistungsumfang 2022: 548 000 m2,

— Leistungsumfang 2023: 730 000 m2,

— Leistungsumfang 2024: 1,19 Mio m2,

— Leistungsumfang 2025: 1,19 Mio m2.

Der genaue Umfang und die jeweiligen Flächenteile werden zu Jahresbeginn von der Auftraggeberin festgelegt.

Für das unter II.1.4) aufgeführte Leistungsspektrum ist für die Angebotskalkulation der benötigte Zeitaufwand für die jeweiligen Teilleistungen zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.

Entsprechend Zulagen für die Wochenend- bzw. Nachtarbeiten sind zu berücksichtigen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 233-576367
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Gutachterl. Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wichtiger Hinweis:

Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.

Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.

Ablauf des Verfahrens

Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.

Ergänzungen zur Bekanntmachung

Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform

www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2021

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