Naturwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2021-00264
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturwerksteinarbeiten
Kartierung, Demontage, Einlagerung, Aufarbeitung und Wiedermontage von roter Sandstein-Vorhangfassade; tlw. Sandsteinplatten neu anfertigen, Sanierung der Muschelkalk-Fassadenelemente des Altbaus.
Während der etwa zweijährigen Sanierung des Deutschen Architekturmuseums, Schaumainkai 43, Frankfurt, sind folg. Naturwerksteinarbeiten auszuführen: Kartierung, Demontage, Einlagerung, Aufarbeitung und Wiedermontage von ca. 300 m2 roter Sandstein-Vorhangfassade; ca. 100 m2 Sandsteinplatten neu anfertigen, Sanierung der Muschelkalk-Fassadenelemente des Altbaus (Trockeneisstrahlen, Fugen und Antragstellen, Austausch von Balustern und anderen profilierten Steinen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Der Bieter hat die folgenden beschriebenen Nachweise zu erbringen.
1. Referenzprojekte:
Zur Wertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB §6 EU sind durch den Bieter 3 in Umfang und Art der Leistung vergleichbare Referenzobjekte der letzten 5 Jahre zu benennen.
Mindestens eines der vorgestellten Referenzobjekte muss im Rahmen eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens umgesetzt worden sein.
Diese Angaben sind auch bei evtl. registrierter Präqualifikation des Unternehmens notwendig.
Derjenige Mitarbeiter der jeweiligen Auftraggeber ist namentlich und mit Kontaktdaten zu benennen, bei welchem sich die vergebende Stelle hinsichtlich der vorgelegten Referenzen erkundigen kann.
2. Eingetragener Handwerksbetrieb:
Nachweis als eingetragener Handwerksbetrieb des Steinmetzhandwerks (Eintragung in Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle) mit nachgewiesenen Qualifikationen der schwerpunktmäßig für das Objekt vorgesehenen Mitarbeiter als Meister und/oder Facharbeiter (Kopien Meister- oder Gesellenbrief oder Zeugnisse/datenschutzrelevante Angaben wie Geburtsdaten oder Noten können geschwärzt werden).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).