Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Die Herstellung der baulichen Voraussetzungen für das Ausrüstungsgewerk LST sind bei der BUG gebunden, die terminliche und technologische Untersuchungen zur Anpassung der Baufreiheiten damit auch ursächlich nur durch den AN BUG machbar.
Der AN Bau muss seinen eigenen Bauablauf bearbeiten unter Beachtung der für ihn nachvertraglich einzuordnenden und anzusetzenden neuen terminlichen Vorgaben des AN Ausrüstung für zwingende Baufreiheiten durch bauliche Vorleistungen. Aufgrund der unmittelbaren Zusammenhängigkeit mit der eigenen vertraglichen Hauptleistung ist eine separate, losgelöste Ausschreibung derartiger baubetrieblicher Ingenieurleistung nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus planerischen, Technologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Die Erstellung Machbarkeitsstudie zum Bauablauf für eine technologische und terminliche Anpassung der Leistungsrealisierung um die abweichenden Vertragstermine zwischen dem AN Bau BUG und dem AN Ausrüstung Siemens hinsichtlich der substantiellen Baufreiheiten auszugleichen bzw. zu kompensieren. Eine Beauftragung des AN Bau ist.