Neubau Kita Regenbogen, sechsgruppig, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt. Objektplanung gem. HOAI, §§ 33 ff., LP 1-9 und Freianlagenplanung gem. HOAI, §§ 38 ff., LP 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: V20GM02-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Regenbogen, sechsgruppig, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt. Objektplanung gem. HOAI, §§ 33 ff., LP 1-9 und Freianlagenplanung gem. HOAI, §§ 38 ff., LP 1-9
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit o.g. Adresse. Auf einem etwa 8 000 qm großen Grundstück befinden sich aktuell 2 KITA´s, wovon eine das Provisorium für den Ersatzbau darstellt. Für den barrierefreien Neubau steht somit eine Teilfläche von ca. 4 000 qm zur Verfügung. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen mit Außenanlagen unter Einbeziehung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes.
Zu planen und umzusetzen ist der Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Ringstraße 63 in Pfungstadt. Der Neubau ersetzt den bisherigen Kindergarten, welcher im Oktober 2021 abgerissen wird.
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Zu planen und umzusetzen ist der Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Ringstraße 63 in Pfungstadt. Der Neubau ersetzt den bisherigen Kindergarten, welcher im Oktober 2021 abgerissen wird.
Es wird ein Festhonorar gemäß § 58(2) VgV vereinbart.
Geplante Mindestzahl 3, sofern geeignet, liegen mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, entscheidet das Los über die weitere Zulassung.
Fachliche Eignung, Nachweis der beruflichen Befähigung: 77 %
Referenzschreiben: 23 %
Mindestkriterien:
Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Mittel [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (netto)
Zwei wertungsfähige Referenzprojekte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsregister für natürliche Personen, Architektenkammer
Handelsregisterauszug für juristische Personen
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung; Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Dipl.-Ing. Architekt, Mitglied der Architektenkammer
Ausführungsfrist Kita-Neubau bis Ende Juli 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt:
Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des „Referenzbogens“ zu erteilen,
— Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen,
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]