Kernbereichsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-44 D

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-179ae8aaa2f-1dbaf2ec3fd1ea7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kernbereichsmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-44 D
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kernbereichsmanagement für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ in Offenbach Bieber und Bürgel.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Offenbach am Main, Ortskerne der Stadtteile Bieber und Bürgel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ortskerne der Offenbacher Stadtteile Bieber und Bürgel wurden 2019 als intrakommunale Kooperation in das hessische Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ (vormals: Aktive Kernbereiche) aufgenommen.

Bieber und Bürgel sind mit ihrer historischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen Identitätsträger und attraktive Wohnstandorte. Allerdings wirken sich unmaßstäbliche, sanierungsbedürftige Gebäude sowie fehlende öffentliche Plätze ebenso negativ wie der Durchgangsverkehr und fehlende Parkraumkonzepte auf das Ortsbild und die Aufenthaltsqualität aus. Das sehr aktive Vereinsleben und vielfältige, private Engagement ist von Ausdünnung betroffen. Im gewachsenen Versorgungskern werden zunehmend Funktionsverluste und ein Rückgang der Funktionsvielfalt sichtbar.

Daher wurden im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), welches zwischen Sommer 2020 und Frühjahr 2021 unter breiter Beteiligung lokaler Akteure erarbeitet wurde, folgende 5 Ziele formuliert:

(1) Sicherung und Stärkung der Versorgungskerne,

(2) Erhalt und Erlebbarmachung der historischen Strukturen sowie Attraktivierung des Ortsbilds,

(3) Förderung des privaten Engagements und des Zusammenlebens,

(4) Stärkung einer ortskernverträglichen Mobilität und

(5) Stärkung der Grünstrukturen.

Die Ziele wurden jeweils mit einer Vielzahl an baulich-investiven und weichen, nichtinvestiven Maßnahmen hinterlegt. Die Umsetzung – insb. der baulich-investiven Maßnahmen – und administrative Steuerung erfolgt in den nächsten 10 Jahren durch die Stadt Offenbach.

Zentrale Maßnahme ist das Kernbereichsmanagement. Es begleitet als Ansprechpartner den Umsetzungsprozess vor Ort und bearbeitet die Ziele des ISEKs. Zudem fungiert es als bisher fehlende Schnittstelle zwischen den beiden Ortskernen, der Verwaltung, dem noch zu installierenden Stadtteilarchitekten und den Ortskernen untereinander. Dabei bringt das Kernbereichsmanagement in einem kooperativen Ansatz unterschiedlichen Akteure sowie Vereine und Interessengruppen zusammen, beteiligt diese und aktiviert ihr vielfältiges Engagement für eine gemeinsame Mitwirkung an der Ortskernentwicklung. Dabei sollen Netzwerke innerhalb der Ortskerne entstehen, welche sich langfristig selbst tragen. Auch sollen Kooperationen zwischen den beiden Ortskernen geschaffen werden, um Erfahrungen auszutauschen und Synergien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum beinhaltet jedoch nicht nur Beteiligung, sondern umfasst auch die Mitwirkung bei der Erarbeitung von konzeptionellen Ansätzen und Planungen zur Bearbeitung der ISEK-Ziele. Weitere Aufgaben sind die Initiierung und Umsetzung von Projekten zusammen mit der lokalen Partnerschaft und Interessierten. Der Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Darstellung der Aufgaben zu entnehmen.

Die Leistungen des Kernbereichsmanagements sollen durch ein externes Büro erbracht werden. In erster Linie werden dabei Bieter mit Erfahrungen und Qualifikationen im städtebaulichen und -planerischen, architektonischen und/oder wirtschafts- und gewerbefördrenden Bereich angesprochen, da der Fokus des Förderprogramms auf dem Erhalt historischer Strukturen und der Stärkung des Ortsbilds sowie der Sicherung und Entwicklung der Versorgungskerne liegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Personals der Projektbearbeitung / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung der örtlichen Präsenz / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Vorschlag zur Ausgestaltung des Kernbereichsmanagements / Gewichtung: 35,00
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeitskriterien / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/09/2021
Ende: 14/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Zusammenarbeit kann um jeweils bis zu einem weiteren Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2026, verlängert werden, wenn die Vertragsparteien dies schriftlich vereinbaren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bieter hat die genannten Eignungskriterien zu erfüllen und hierfür Eigenerklärungen abzugeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweisenachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsachliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.

— Formular „Eigenerklärung zur Eignung“,

— Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der Ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Herkunftslandes.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen.

Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweisenachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.

— Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

— Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,

— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gern. § 123 GWB vorliegt,

— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gern. § 124 GWB vorliegt.

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, ist eine Erklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) abzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Berufshaftpflichtversicherung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die unter III.1.1) bis III. 1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweisenachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsachliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.

— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte während des Leistungszeitraums zur Verfügung stehen,

— Erklärung zu ggfls. Nachunternehmen.

Aussagekräftige Darstellung der Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft durch Benennung von:

— mind. 1 Referenz zur Begleitung von Prozessen zur Umsetzung von Stadtteilkonzepten als Kernbereichs-, Quartiers-, City- oder Zentrenmanager,

— mind. 1 Referenz zur Einbeziehung lokaler Akteure mittels verschiedener, aktivierender und aufsuchender Beteiligungsformate,

— mind. 1 Referenz zur Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit.

Für alle Referenzen gilt:

Kurzbeschreibung des Projekts einschl. eventueller Besonderheiten, Art der ausgeführten Leistung, Ansprechpartner, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des Leistungsumfangs einschl. Angabe der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer und Ausführungsort.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Aussagekräftige Darstellung der Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft durch Benennung von:

— mind. 1 Referenz zur Begleitung von Prozessen zur Umsetzung von Stadtteilkonzepten als Kernbereichs-, Quartiers-, City- oder Zentrenmanager,

— mind. 1 Referenz zur Einbeziehung lokaler Akteure mittels verschiedener, aktivierender und aufsuchender Beteiligungsformate,

— mind. 1 Referenz zur Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Vollzug dieses Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass in der Zeit bis zum Vollzugstag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten oder der Auftraggeberin bekannt geworden ist. Eine „wesentliche nachteilige Veränderung“ bedeutet, dass in der Stadt Offenbach eine Ausbreitung durch das Corona-Virus weiter besteht oder damit einhergehender Umstände, welche alleine oder zusammen genommen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf ihre Fähigkeit zur ungehinderten Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in der gegenwärtigen Weise wahrscheinlich erscheinen lassen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/07/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieterfragen müssen bis spätestens Mittwoch, den 14.7.2021 eingehen, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können.

Bitte beachten Sie, dass für Donnerstag, den 29.7.2021 Präsentationstermine zur Vorstellung der Angebote (Dauer: max. 30 Minuten) vorgesehen sind.

Angebote können nur elektronisch über die HAD abgegeben werden. Angebote per E-Mail oder Fax sind nicht zugelassen!

Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Projekt Webseite www.offenbach.de/mitte-machen

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2021

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