Bahnprojekt Hannover-Bielefeld – Ingenieurleistung Unterstützung Trassenfindung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52340
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnprojekt Hannover-Bielefeld – Ingenieurleistung Unterstützung Trassenfindung
Bahnprojekt Hannover-Bielefeld:
— Los 1: Trassenfindung,
— Los 2: Erstellung BAst.
Trassenfindung für die ABS/NBS Hannover-Bielefeld
Für die ABS/NBS Hannover-Bielefeld sollen mögliche Trassierungsvarianten für einen begrenzten Untersuchungsraum herausgearbeitet werden.
Erstellung der BAst für die ABS/NBS Hannover-Bielefeld
Hannover
Für die ABS/NBS Hannover-Bielefeld soll die Betriebliche Aufgabenstellung (BAst) erstellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Dafür liegt dieser Ausschreibung ein Teilnahmeantrag bei, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Eignungskriterien für Los 1:
— Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Angabe von mindestens drei in den letzten 5 Geschäftsjahren nach folgenden Kriterien durchgeführten und vergleichbaren Projekten:
1. Infrastrukturprojekte (Schiene),
2. Entwicklung von Trassenkorridoren und -varianten nach definierten Sollvorgaben,
3. Bewertung von Trassenvarianten nach einer (vorgegebenen) Bewertungsmethodik,
4. Gesamtwertumfang mindestens 150 Mio. EUR je Projekt.
— Qualifikationsanforderung für vorgesehene Personale:
1. Abschluss: mind. Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar,
2. Mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
3. Angabe von 2 vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, bei denen er als Ingenieur mit Fachkenntnissen zur Durchführung eines modellbasierten Trassenfindungsverfahrens für Infrastrukturprojekte tätig war.
— Technische Voraussetzungen (Hardware-Anforderung):
Die Trassenfindung innerhalb des Bahnprojekts Hannover-Bielefeld erfolgt mithilfe des Tools QLX smarttrass der QLX GmbH. Um eine performante Arbeit leisten zu können gibt es nachfolgende Hardware-Anforderungen:
Prozessor – Core i7 quad core oder besser/Grafikkarte – dedizierter Grafik-Chip: Nvidia RTX 3070 oder besser/Grafikspeicher 8 GB oder mehr/RAM – 32 GB/Freier HDD/SSD-Speicher – 50 GB
Eignungskriterien für Los 2:
— Nennung von Referenzprojekten:
Angabe von mindestens drei in den letzten 5 Geschäftsjahren nach folgenden Kriterien durchgeführten und vergleichbaren Projekten:
1. Planung von Infrastrukturprojekten (Schiene),
2. Gesamtwertumfang mindestens 150 Mio. EUR je Projekt,
3. Das Projekt muss Streckenausbauanteile enthalten.
— Qualifikationsanforderung für vorgesehene Personale:
1. Abschluss: mind. Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar,
2. Mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
3. Angabe von 2 vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, bei denen er als Ingenieur mit Fachkenntnissen zur Planung von Infrastrukturprojekten tätig war.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Dafür liegt dieser Ausschreibung ein Teilnahmeantrag bei, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme von jeder Abschlagsrechnung.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Änderungen führen zum Ausschluss. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.