ESTW Köln HBF – Fachlos 3 Hochbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41904
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln HBF – Fachlos 3 Hochbau
— 1 500 m2 Aufstockung des vorhandenen Gebäudes in modularer Bauweise,
— 1 800 m2 Fassadenarbeiteninklusive WDVS,
— 2 000 m2 Rückbau der Inneneinrichtung inklusive TGA, Sanitäranlagen und Heizung im Gebäude,
— 2 000 m2 Innenausbau in Leichtbauweise und Einbau des Doppelbodens,
— 150 m Sanierung der Stützen des vorhandenen Gebäudes,
— 600 m2 Einbau eines Zwischengeschosses,
— 3 000 m2 Installation der TGA inklusive Heizung,
— 1 100 m2 Einbau Flachdach inklusive Blitzschutz,
— 1 500 m2 Errichtung Außenanlagen,
— 100 m2 Innenausbau der Sanitäranlagen,
— 3 500 m2 Malerarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Köln HBF – Fachlos 3 Hochbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Köln Hbf – Fachlos 3 Hochbau
— 1 500 m2 Aufstockung des vorhandenen Gebäudes in modularer Bauweise,
— 1 800 m2 Fassadenarbeiteninklusive WDVS,
— 2 000 m2 Rückbau der Inneneinrichtung inklusive TGA, Sanitäranlagen und Heizung im Gebäude,
— 2 000 m2 Innenausbau in Leichtbauweise und Einbau des Doppelbodens,
— 150 m Sanierung der Stützen des vorhandenen Gebäudes,
— 600 m2 Einbau eines Zwischengeschosses,
— 3 000 m2 Installation der TGA inklusive Heizung,
— 1 100 m2 Einbau Flachdach inklusive Blitzschutz,
— 1 500 m2 Errichtung Außenanlagen,
— 100 m2 Innenausbau der Sanitäranlagen,
— 3 500 m2 Malerarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Hier: MKA 108: Einbau Druckhaltestation (108_100)
Während der gesamten Maßnahme des Rück- und Einbaus der Heizungsanlage ist eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Wärme in den Betriebsräumen der Fahrdienstleiter erforderlich. Aufgrund von Luftansammlungen in den Versorgungsleitungen der Fahrdienstleiterräume funktionierte die Heizung dort nicht. Der TGA-Planer hat vorgeschlagen mit einer Druckhalteinstallation den Druck in den Leitungen dauerhaft aufrecht zu erhalten. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Heizung während der Maßnahme dauerhaft die sich in Betrieb befindlichen Fahrdienstleiterräume versorgt. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen im/am Gebäude in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug (Gefährdung der Inbetriebnahme) und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.