Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreement(s) (PPA) / Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0487-20BV

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreement(s) (PPA) / Offshore-Windenergieanlagen (OWEA)

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0487-20BV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Stromliefervertrags bzw. von Stromlieferverträgen in Form von PPA(s) (sonstige Direktvermarktung) aus OWEA über ein Volumen von insgesamt rund 350 GWh p. a., was einer Kapazität vonrund 85 MWpeak entspricht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin möchte ihre Stromversorgung in Zukunft auf „Grünstrom“ umstellen, um damit einen nachhaltigen Beitrag zu ihren eigenen und den weltweiten Klimazielen zu leisten. Deshalb beabsichtigt sie die Beschaffung von „Grünstrom“ im Wege der sonstigen Direktvermarktung in Höhe von mindestens 350 GWh p. a.. Der „Grünstrom“ muss durch Neuanlagen erzeugt worden sein. Die „Grünstromerzeugung“ ist durch Herkunftsnachweise (HKN) dieser Anlagen nachzuweisen. Zugelassen sind gekoppelte HKN, die beim Umweltbundesamt (UBA) geführt oder durch das UBA anerkannt werden. Diese HKN sind im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme(n) an die Auftraggeberin zu übertragen.

Zur anteiligen Umsetzung dieses Vorhabens beabsichtigt die Auftraggeberin den Abschluss eines oder mehrerer Stromlieferverträge (PPA / sonstige Direktvermarktung) aus OWEA im Volumen von insgesamt rund 350 GWh p. a. oder einer Kapazität von rund 85 MWpeak und gekoppelte HKN eingebettet in folgende Struktur:

Die Lieferung kann „take as produced“ oder abgestimmt auf den Bedarf der Auftraggeberin erfolgen. Die andie Stromerzeugung für die Belieferung der Auftraggeberin gekoppelten HKN werden der Auftraggeberin übertragen. Stromlieferung und HKN werden separat bepreist und entgolten. Inbetriebnahme nach dem EEG und Lieferbeginn haben spätestens bis Ende 2025 und innerhalb eines Kalenderjahres zu erfolgen. Übergabepunkt für die Stromlieferung ist ein von der Auftraggeberin zu benennender Bilanzkreis in Deutschland. Die geforderte Gesamtleistung von insgesamt rund 350 GWh p. a. oder rund 85 MWpeak kann als Ganzes oder anteilig angeboten werden. Im Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes für die Belieferung aus einem Wind Offshore Park muss der Bieter für seine OWEA einen Zuschlag nach den EEG-Ausschreibungen 1.4.2017 oder 1.4.2018 nachweisen. Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren erfolgt der Abschluss eines Stromliefervertrags mit der Auftraggeberin, der mit der Inbetriebnahme nach EEG der beschaffungsrelevanten Anlage und Lieferbeginn wirksam wird. Die Auftraggeberin bündelt ihre Strombezüge und Eigenerzeugung in einem Gesamtportfolio, das durch einen auftraggeberseitig beigestellten Dienstleister bewirtschaftet wird.

Näheres siehe Vergabeunterlagen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 109-265496
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreement(s) (PPA) / Offshore-Windenergieanlagen (OWEA)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb (§ 36 Abs. 4 SektVO). Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 155 ff. GWB

Hinweis: Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisen einer Rüge durch die Auftraggeberin beantragt wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2021

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