Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2021-0092
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung.
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
— 450 m Bauzaun mit Toren,
— 1 Doppelbesprechungscontainer,
— 1 Mannschaftscontainer,
— 1 Sanitärcontainer,
— Baubeleuchtung,
— Bauschild.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Tariftreue und der Zahlung des Mindestentgelts nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz (§ 4 und 6 HVTG);
— Erklärung über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern“ das VHB 216 „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen“ ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das VHB 216 „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen“ ist zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe – Der Magistrat, Fachbereich Recht – Vergabestelle – Bahnhofstraße 16-18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland
Auf die Regelungen des § 14EU VOB/A wird hingewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland