VE_300-033 Metallbauarbeiten (Hülle) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2021-0902
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE_300-033 Metallbauarbeiten (Hülle)
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Metallbauarbeiten an den Fassaden mit Außentüren, Tore, Fenster, Verkleidungen aus Streckmetall, Stahlblech- und Aluverbundplatten, Gitterroste, einschl. elektrischer Komponenten und Korrosionsschutz (VE_300-033).
FAIR GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung von Metallbauarbeiten an den Fassaden des Neubaus des Internationalen Beschleunigerzentrums für die Forschung mit Ionen und Antiprotonen mit Außentüren, Tore, Fenster, Verkleidungen aus Streckmetall, Stahlblech- und Aluverbundplatten, Gitterroste, einschl. elektrischer Komponenten und Korrosionsschutz
Die wesentlichen Leistungen sind:
— Ca. 105 St. 1-flg. Außentüren als Stahl-Rohrrahmentüren mit Beschlägen, elektrischen Komponenten, Schwellen, innerem und äußerem Leibungsrahmen, teilweise als Stahltüren mit Brandschutzanforderungen, Abmessungen (b x h) von ca. 0,76 m x 1,76 m bis ca. 1,65 m x 3,53 m,
— Ca. 30 St. 2-flg. Außentüren als Stahl-Rohrrahmentüren mit Beschlägen, elektrischen Komponenten, Schwellen, innerem und äußerem Leibungsrahmen, teilweise als Stahltüren mit Brandschutzanforderungen, Abmessungen (b x h) von ca. 1,51 m x 2,51 m bis ca. 3,73 m x 4,21 m,
— Ca. 15 St. Rolltore mit Stahllamellen, Abmessungen (b x h) von ca. 3,40 m x 4,21 m bis ca. 6,23 m x 6,03 m,
— Ca. 120 St. Fenster 1 bis 2-flügelig, teilweise mit Oberlichtern.
Abmessungen (b x h) von ca. 1,01 m x 1,84 m bis ca. 7,70 m x 2,28 m
— Streckmetallverkleidungen für Fenster und TGA-Öffnungen, insgesamt ca. 275 St., davon TGA-Öffnungen mit Abmessungen von ca. 0,15 m x 0,15 m bis ca. 3,53 m x 3,53 m,
— Ca. 75 St. Verschlüsse für Trafoboxen aus Rohrrahmen mit Streckmetallverkleidung mit 2 Öffnungsflügeln, Ober- und Unterblenden, Abmessungen (b x h) von ca. 1,51 m x 2,51 m bis ca. 3,80 m x 4,75 m, inkl. Unterkonstruktion,
— Ca. 115 St. Gitterroste, Abmessungen (l x b) von ca. 1,02 m x 0,15 m bis ca. 5,77 m x 0,57 m,
— Ca. 1 550 m2 Fassaden aus Streckmetallelementen an Unterkonstruktion,
— Ca. 40 St. Fassadenverschlüsse von Mediendurchführungen aus Aluverbundplatten.
Abmessungen (b x h) von ca. 0,41 m x 0,41 m bis ca. 3,00 m x 4,58 m
— Ca. 200 m2 Fassaden als vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit Stahlblechplatten, davon ca. 150 m2 an Wänden und ca. 50 m2 an Decken,
— Ca. 65 St. Stahlteller für bauseitige Komponenten Einschl. Korrosionsschutz, statischer Nachweise, Montagehilfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
— Gewerbeanmeldung,
— bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem. § 150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate),
— Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass sie präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,
Anlage C100) vorlegen sowie ab Verlangen für die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche im dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen:
— Gewerbeanmeldung,
— bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§ 150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate),
— Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese auch im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) zu benennen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage C181) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass sie präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorlegen sowie ab Verlangen für die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche im dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese auch im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) zu benennen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage C181) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit den im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) aufgeführten Angaben
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge)
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass sie präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorlegen sowie ab Verlangen für die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche im dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und
Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen:
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit den im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) aufgeführten Angaben
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese auch im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) zu benennen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage C181) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies gilt auch für solche Nachwesie oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.