Bf Nürnberg-Eibach (SpDrS60) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30994
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Nürnberg-Eibach (SpDrS60)
Nürnberg-Eibach
Bf Nürberg-Eibach
Vorgezogener GWB des Überwerfungsbauwerks km 54,410 Str. 5320 (SpDrS60) (EÜ Entengraben) Treuchtlingen – Nürnberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Nürnberg-Eibach (SpDrS60)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO 2016 Abs. (6):
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg-Eibach
Bf Nürberg-Eibach
Vorgezogener GWB des Überwerfungsbauwerks km 54,410 Str. 5320 (SpDrS60) (EÜ Entengraben) Treuchtlingen – Nürnberg
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Leistungen (Ausführung), die sich während der Realisierung und Abnahmeprüfungen ergeben haben und im Vorfeld in der Art nicht nicht vorhersehbar waren.
Die Fertigstellung des vorgezogenen Gleiswechselbetriebs verzögerte sich aufgrund einer Diskrepanz in der Auslegung des Regelwerks. Deswegen mussten u. a. Signale versetzt werden, deren Projektierung und Montage in einem vorherigen Nachtrag behandelt wurden. Im Bereich von versetzten Signalen mussten aber noch Zuleitungen, teils durch Stichleitungen, geschaffen werden und/oder bestehende Kabel ausgetauscht werden, da diese den Anforderungen nicht entsprachen. Sämtliche Sachverhalte ergaben sich erst im Rahmen der Montage vor Ort. Der Nachtragswert wäre aufgrund von von erheblichem Behinderungspotenzial und Projektverzug durch eine erneute Ausschreibung erheblich höher zu bewerten.