Unterstützungsleistungen für das Release- und Einsatzmanagement „Konsens“ Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/153
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für das Release- und Einsatzmanagement „Konsens“
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für das Release- und Einsatzmanagement „Konsens“ in 3 Losen:
— Los 1: Release Manager,
— Los 2: Test Manager,
— Los 3: Software-Artefakten-Management.
Release Manager
Der Leistungsort für die zu erbringenden Dienstleistungen ist die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Oben aufgeführter Leistungsort gilt nur sofern zur Leistungserbringung eine Anwesenheitspflicht besteht. Die Regelungen hierzu sind Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Aufgrund der Einbettung in das Vorhaben „Konsens“ kann sich die notwendige Teilnahme an Sitzungen, Abstimmungen oder Workshops ergeben, die im gesamten Bundesgebiet stattfinden können (Aus Erfahrung beinhaltet dies quartalsweise Fachgruppentagungen und bis zu 20 weitere Termine/Jahr).
Die HZD hat über die landesinternen Aufgaben hinaus, den Auftrag, im Rahmen von „Konsens“ (Koordinierte Neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung)
Durch vereinheitlichte ITSM-Prozesse einen bundesländerübergreifenden Support zu unterstützen und sicherzustellen. Im Vorhaben „Konsens“ werden steuerliche Fachverfahren jeweils unter der Federführung eines Bundeslandes entwickelt. Die Software wird dann in allen Ländern eingesetzt und betrieben. Zusätzlich erfolgen Abfragen aus der Steuerverwaltung eines Landes auf die Datenbestände der anderen Länder. Als verfahrensverantwortliches Land trägt Hessen bzw. die HZD, als ausführendes Organ, die Verantwortung für:
— Konzeption, Pilotierung, Rollout bzw. Fortschreibung der ITSM Prozesse Incident-, Problem-, Release-, Service-Level-, Verfügbarkeits-, Kontinuitäts- und
Kapazitäts-, sowie das Software Artefakten Management im „Konsens“ Verbund,
— Ergebnisse bzw. Zielerreichung der genannten ITSM-Prozesse,
— Aufbau, Bereitstellung und Pflege der hierfür benötigten Werkzeugunterstützung.
Die HZD benötigt externe Unterstützung für folgendes Teilgebiet: Release Manager (Los 1).
Der Release Management Prozess dient dem Schutz der länderspezifischen Produktionsumgebung für die „Konsens“ Verfahren durch eine termingerechte und störungsfreie Überführung von geprüfter und zertifizierter „Konsens“ Software von der Entwicklung in die Produktion der übernehmenden Länder.
Aufgaben:
— Steuerung, Einhaltung, Review und Weiterentwicklung des bestehenden Release- Management-Prozesses entsprechend der Anforderungen im Vorhaben „Konsens“.
— Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Prozessabläufe zwecks Steigerung der Prozessqualität.
— Überwachung, Mitwirkung und Optimierung der Teilprozesse Planung, Test.
Abnahme sowie Zertifizierung und Bereitstellung zum Schutz der länderspezifischen Produktionsumgebung für die „Konsens“ Verfahren hinsichtlich Termintreue und Qualität der einzusetzenden SW.
— Erstellung und Abstimmung von Konzepten zu Teilprozessen des Release Managements aufgrund geänderter Rahmenbedingungen gemäß ITIL v3,
— Unterstützung im Bereich Coaching der Prozessrollen (verfahrens- und länderübergreifend),
— Auswahl, Einführung, Optimierung und Pflege der benötigten Werkzeuge im Release Management nach zuvor erfolgter Anforderungsanalyse.
— Erhebung und Auswertung bestehender sowie Erarbeitung zusätzlicher Key Performance Indicator in regelmäßigen vorab festgelegten Intervallen sowie Ableitung expliziter Maßnahmen zur Verbesserung des Release Management Prozesses.
— Erstellung, Abstimmung und Pflege von Vorlagen, Checklisten und Festlegungen im Release Management Prozess.
Geforderte Erfahrungen und Qualifikationen:
— Durchgängig mindestens 10 Monate praktische Erfahrung im Bereich „Konsens“ der deutschen Steuerverwaltung für 1 MAK; für den 2. MAK sind nachweislich praktische Erfahrungen im Bereich „Konsens“ der deutschen Steuerverwaltung von Vorteil,
— Zertifikat ITIL Expert (mindestens v3) wünschenswert,
— Nachweislich praktische Erfahrung in der Ausübung der zuvor aufgelisteten Aufgaben,
— Praktische Erfahrungen im Projektmanagement erforderlich (Praktische Erfahrungen des Produkts InStep von Vorteil).
Es sind detaillierte Kenntnisse und Erfahrung im Prozessmanagement, ausgerichtet an den Prozessen der IT Infrastructure Library (ITIL) ab V3 bzw. Edition 2011 notwendig. Diese lehnen sich an Standardmethoden des Projektmanagements wie PMP, PRINCE2, IPMA oder GPM und im Falle des Qualitätsmanagements (QM) von Standards wie CMMI, Six Sigma oder ISO9001 an.
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags für Los 1 steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Auftragswertschätzung (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Bezugsgröße für die Berechnung des Umfangs der Option ist der Gesamtwert aller während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarungen geplanten Einzelverträge.
Test Manager
Der Leistungsort für die zu erbringenden Dienstleistungen ist die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Oben aufgeführter Leistungsort gilt nur sofern zur Leistungserbringung eine Anwesenheitspflicht besteht. Die Regelungen hierzu sind Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Aufgrund der Einbettung in das Vorhaben „Konsens“ kann sich die notwendige Teilnahme an Sitzungen, Abstimmungen oder Workshops ergeben, die im gesamten
Bundesgebiet stattfinden können (Aus Erfahrung beinhaltet dies quartalsweise Fachgruppentagungen und bis zu 20 weitere Termine/Jahr).
Die HZD hat über die landesinternen Aufgaben hinaus, den Auftrag, im Rahmen von „Konsens“ (Koordinierte Neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung)
Durch vereinheitlichte ITSM-Prozesse einen bundesländerübergreifenden Support zu unterstützen und sicherzustellen. Im Vorhaben „Konsens“ werden steuerliche Fachverfahren jeweils unter der Federführung eines Bundeslandes entwickelt. Die Software wird dann in allen Ländern eingesetzt und betrieben. Zusätzlich erfolgen Abfragen aus der Steuerverwaltung eines Landes auf die Datenbestände der anderen Länder. Als verfahrensverantwortliches Land trägt Hessen bzw. die HZD, als ausführendes Organ, die Verantwortung für:
— Konzeption, Pilotierung, Rollout bzw. Fortschreibung der ITSM Prozesse Incident-, Problem-, Release-, Service-Level-, Verfügbarkeits-, Kontinuitäts- und
Kapazitäts-, sowie das Software Artefakten Management im „Konsens“ Verbund,
— Ergebnisse bzw. Zielerreichung der genannten ITSM-Prozesse,
— Aufbau, Bereitstellung und Pflege der hierfür benötigten Werkzeugunterstützung.
Die HZD benötigt externe Unterstützung für folgendes Teilgebiet: Testmanager (Los 2) aufgaben:
— Konzeption, Pilotierung, Steuerung und Fortschreibung von Teststufen zur Abnahme Betrieblicher nicht-funktionaler Anforderungen,
— Erstellung und Pflege von entsprechenden Testplänen, Testspezifikationen, Testfällen/Prozeduren, Vorlagen/Checklisten und Testberichten,
— Fortschreibung und Abstimmung der Festlegungen zu betrieblichen nicht-funktionalen Anforderungen,
— Erstellung und Abstimmung von Konzepten zu Teilprozessen des Testmanagements Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (gemäß ISO 29119 und ISO 25010),
— Etablierung und Weiterentwicklung der Ausbaustufen des Testmanagement- Prozesses gemäß vorgegebener Teststrategie,
— Erarbeitung, Erhebung und Auswertung von Key Performance Indicator in regelmäßigen Festgelegten Intervallen sowie Ableitung expliziter Maßnahmen zur Verbesserung des Testmanagement Prozesses,
— Unterstützung im Bereich Coaching der Prozessrollen (verfahrens- und länderübergreifend),
— Auswahl, Etablierung und Pflege von Werkzeugen nach zuvor erfolgter Anforderungsanalyse.
Geforderte Erfahrungen und Qualifikationen:
— Zertifikat „Test Manager – ISTQB Certified Tester advanced level“,
— Durchgängig mindestens 10 Monate praktische Erfahrung im Bereich „Konsens“ der deutschen Steuerverwaltung für 1 MAK; für den 2. MAK sind nachweislich Praktische Erfahrungen im Bereich „Konsens“ der deutschen Steuerverwaltung von Vorteil.
— Nachweislich praktische Erfahrung in der Ausübung der zuvor aufgelisteten aufgaben.
— Praktische Erfahrungen im Projektmanagement erforderlich.
Es sind detaillierte Kenntnisse und Erfahrung im Prozessmanagement, ausgerichtet an den Prozessen der IT Infrastructure Library (ITIL) ab V3 bzw. Edition 2011 notwendig. Diese lehnen sich an Standardmethoden des Projektmanagements wie PMP, PRINCE2, IPMA oder GPM und im Falle des Qualitätsmanagements (QM) von Standards wie CMMI, Six Sigma oder ISO9001 an.
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags für Los 2 steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Auftragswertschätzung (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Bezugsgröße für die Berechnung des Umfangs der Option ist der Gesamtwert aller während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarungen geplanten Einzelverträge
Software-Artefakten-Management
Der Leistungsort für die zu erbringenden Dienstleistungen ist die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Oben aufgeführter Leistungsort gilt nur sofern zur Leistungserbringung eine Anwesenheitspflicht besteht. Die Regelungen hierzu sind Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Aufgrund der Einbettung in das Vorhaben „Konsens“ kann sich die notwendige Teilnahme an Sitzungen, Abstimmungen oder Workshops ergeben, die im gesamten
Bundesgebiet stattfinden können (Aus Erfahrung beinhaltet dies quartalsweise Fachgruppentagungen und bis zu 20 weitere Termine/Jahr).
Die HZD hat über die landesinternen Aufgaben hinaus, den Auftrag, im Rahmen von „Konsens“ (Koordinierte Neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung)
Durch vereinheitlichte ITSM-Prozesse einen bundesländerübergreifenden Support zu unterstützen und sicherzustellen. Im Vorhaben „Konsens“ werden steuerliche Fachverfahren jeweils unter der Federführung eines Bundeslandes entwickelt. Die Software wird dann in allen Ländern eingesetzt und betrieben. Zusätzlich erfolgen Abfragen aus der Steuerverwaltung eines Landes auf die Datenbestände der anderen Länder. Als verfahrensverantwortliches Land trägt Hessen bzw. die HZD, als ausführendes Organ, die Verantwortung für:
— Konzeption, Pilotierung, Rollout bzw. Fortschreibung der ITSM Prozesse Incident-, Problem-, Release-, Service-Level-, Verfügbarkeits-, Kontinuitäts- und
Kapazitäts-, sowie das Software Artefakten Management im „Konsens“ Verbund,
— Ergebnisse bzw. Zielerreichung der genannten ITSM-Prozesse,
— Aufbau, Bereitstellung und Pflege der hierfür benötigten Werkzeugunterstützung.
Die HZD benötigt externe Unterstützung für folgendes Teilgebiet: Software-Artefakten-Management „Konsens“ (Los 3) aufgaben:
— Konzeption, Pilotierung und Einführung von ITSM-Prozessen des Zentralen
Software-Artefakten-Managements „Konsens“ zur Unterstützung der länderübergreifenden Entwicklungsprozesse.
— Betrieb und konzeptionelle Weiterentwicklung des Software-Artefakten-Management- Systems „Konsens“,
— Konzeption, Pilotierung und Einführung Vulnerability- und Compliance-Scans,
— Anforderungsanalyse für eine standardisierte Entwicklungsumgebung „Konsens“,
— Konzeptionelle Weiterentwicklung und Begleitung der Umsetzung einer standardisierten Entwicklungsumgebung „Konsens“,
— Konzeptionelle Weiterentwicklung des Themenfeldes „Betriebliche Prüfung und Optimierung“,
— Coaching HZD-interner Mittarbeiter.
Geforderte Erfahrungen und Qualifikationen:
— Durchgängig mindestens 10 Monate praktische Erfahrung im Bereich „Konsens“ der deutschen Steuerverwaltung,
— Zertifikat ITIL Foundation,
— Nachweislich praktische Erfahrung in der Ausübung der zuvor aufgelisteten Aufgaben,
— Praktische Erfahrungen im Projektmanagement erforderlich.
Es sind detaillierte Kenntnisse und Erfahrung im Prozessmanagement, ausgerichtet an den Prozessen der IT Infrastructure Library (ITIL) ab V3 bzw. Edition 2011 notwendig. Diese lehnen sich an Standardmethoden des Projektmanagements wie PMP, PRINCE2, IPMA oder GPM und im Falle des Qualitätsmanagements (QM) von Standards wie CMMI, Six Sigma oder ISO9001 an.
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags für Los 3 steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Auftragswertschätzung (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Bezugsgröße für die Berechnung des Umfangs der Option ist der Gesamtwert aller während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarungen geplanten Einzelverträge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.).
Für alle 3 Lose gilt: Darst. von mind. 1 geeign. Referenz aus den letzten 3 Jahren (Sticht. „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anford. entspricht. Die Fragen zur Referenztätigkeit, die die Art oder den Umfang der ang. Ref. betreffen, sind alle zu beantworten. Die ersten 5 Fragen müssen mit „ja“ beant. werden können, andernfalls wird die Ref. nicht gewertet. Bei den übrigen Fragen gilt: Werden mehr als 2 Fragen mit „Nein“ beant., wird die Ref. nicht gewertet.
Los 1: Wurde die Reftät. im Vorh. „Konsens“ der dt. Steuerverw. durchg. mind. 10 Monate ausgeübt? Wurden Teilproz. im Rahmen des Release- und Testmanagproz. neu konzipiert? War der Bieter/der Sub. mit mind. 220 PT inh. 1 Jahres an der Reftät. beteiligt? Wurde die Reftäti. in einer Kundenumgebung/-situation in einem mittleren RZ von mind. 100 akt. Serv. ausgeübt? Wurde die Reftät. in einer Serverumg. von mind. 50 akt. Serv., welche mit einem Linux-Betriebssyst. betrieben werden, ausgeübt? Wurden überwiegend (mehr als 50 %) Releases im Rahmen des Releases- Managem. der Reftät. ganzheitlich geplant und dem Kunden bereitgestellt, die sich aus Applikat., Datenbank und ggf. Webserver zusammensetzen? Wurden im Rahmen des Release Managem. der Reftät. Releases geplant und dem Kunden bereitgestellt, die jeweils mind. 8 verschiedene Schnittst. zu weiteren unters. Releases aufwiesen? Wurden zu Teilproz. des Release- und Testmanagem. im Rahmen eines Verbesserungsproz. inh. der Reftät. gezielte Maßnahmen erhoben und umgesetzt? Wurde zur Einführung von Werkz. während der Reftät. Anforderungsanalysen durchgeführt und die Werkz. eingeführt? Wurden innerhalb der Reftät. Vorlagen und Checkl. erstellt und gepflegt? Wurden Festl. und Richtl. inh. des Release-Manag.- Proz. der Reftät. erstellt, abgestimmt und gepflegt? Wurden Konzepte inh. der Reftät. erarbeitet und mit den Stakeholdern abgestimmt?
Los 2: Wurde die Reftät. im Vorh. „Konsens“ der dt. Steuerverw. durchg. mind. 10 M. ausgeübt? Wurden Teilproz. im Testmanag. der Reftät. gemäß ITIL und ISO-Norm (ISO 29119 und ISO 25010) neu konzipiert? War der Bieter/der Sub. mit mind. 200 PT inh. 1 J. an der Reftät. beteiligt? Wurde die Reftät. in 1 Kundenumge./-situation in einem mittleren RZ von mind. 100 aktiven Servern ausgeübt? Wurde die Reftät. in einer Serverumg. von mind. 50 aktiven Servern, welche mit einem Linux-Betriebssystem betrieben werden, ausgeübt? Durchliefen überw. Releases den Testmanagementproz. der Reftät., die sich aus Applik., Datenbank und ggf. Webserver zusammensetzten? Durchliefen Releases den Testmanagementproz. der Reftät., die jeweils mind. 8 versch. Schnittst. zu weiteren unter. Releases aufwiesen? Wurde zur Einführung von Werkz. innerhalb der Reftät. Anforderungsanalysen durchgeführt und die Werkz. eingeführt? Wurden betriebliche nichtfunktionale Anford. im Testmgm.-Proz. berücksichtigt? Wurden (Test-)Konz. innerhalb des Testmgm-Proz. der Reftät. erarbeitet und mit den Stakeholdern abgestimmt? Wurden Vorlagen und Checklisten innerhalb des Testmgm.- Proz. der Reftät. erstellt und gepflegt? Wurden Festl. und Richtl. innerhalb des Testmgm.-Proz. der Reftät. erstellt, abgestimmt und gepflegt?
Los 3: War der Bieter/der Sub. mit mind. 150 PT inh. 1 J. an der Referenztät. beteiligt? Wurde zur Einführung von Werkzeugen Anforderungsanalys. durchgeführt und die Werkz. eingeführt? Wurden Machbarkeitsstud. zur Einführung von Werkz. durchgeführt? Wurden Proz. in Bezug auf ein Sof.-Art.-Man. in einem unternehmens- bzw. länderübergreif. Entwicklungsvorh. konzipiert? Wurde die Reftät. im Vorh.
„Konsens“ der dt. Steuerverw. durchg. mind. 10 Monate ausgeübt? Wurde die Reftät. in einer Kundenumg./-situation in einem mittl. RZ von mind. 100 aktiven Serv. ausgeübt? Wurde die Reftät. in 1 Serverumg. von mind. 50 akt. Serv., welche mit einem Linux-Betriebsys. betrieben werden, ausgeübt? Wurden Vulnerability- und Compliance- Scans konzpt. und eingeführt? (Dat. „Ref._Los1-3“ auf der Vergabepltf.).
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 – HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_ oeff_AG“). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Der AN verpflichtet sich in den ersten 12 Monaten der Vertragslaufzeit mind. 1 Fachkraft zur Leistungserbringung einzusetzen, die bereits durchg. mind. 10 Monate prakt. Erfahrung im Bereich „Konsens“ der dt. Steuerverwaltung hat (vgl. Ziffer 27.3 der Rahmenvereinbarungen für die Lose 1-3).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklaerung_Vergabesperre“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklärung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklärung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“),
— Der Auftragnehmer verpflichtet sich in den ersten 12 Monaten der Rahmenvertragslaufzeit mindestens eine Fachkraft zur Leistungserbringung einzusetzen, die bereits durchgängig mindestens 10 Monate praktische Erfahrung im Bereich „Konsens“ der deutschen Steuerverwaltung hat (vgl. Ziffer 27.3 der Muster Rahmenvereinbarungen für die Lose 1-3). Die Fachkraft muss ab Zuschlagserteilung zum Abruf zur Verfügung stehen. Während dem ersten Vertragsjahr werden weitere Fachkräfte des Auftragnehmers eingearbeitet, um eine durchgängige Leistungserbringung zu gewährleisten,
— Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter d.h. zu, dass er für das erste Jahr der Leistungserbringung (ab Zuschlag) mindestens eine Fachkraft einsetzen kann, die über die geforderte Erfahrung verfügt (Datei „Erklaerung_Erfahrung „Konsens““). Dies gilt für alle 3 Lose. Hintergrund: Die geforderte Erfahrung ist unerlässlich, da eine Einarbeitung in „Konsens“ aufgrund der hohen technischen und organisatorischen Komplexität (Matrixorganisation) mindestens 10 Monate in Anspruch nimmt, bevor ein Dienstleister in vollem Umfang tätig werden kann. Um eine sofortige Leistungserbringung zu gewährleisten, ist die geforderte Erfahrung von mindestens einer Fachkraft erforderlich.
Wirtschaftlichkeitsprüfung/ Zuschlagskriterien für die Lose 1-3:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Dateien „Preisblatt_Los1“, „Preisblatt_Los2“ und „Preisblatt_Los3“) ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.