Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0011

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/146
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29

65185 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hessische Landesregierung hat das Thema E-Government zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß dem Masterplan für E-Government sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden. Hierbei hat sich in der Vergangenheit zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Beratungs-, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf im Betrieb, in einzelnen Vorhaben und in komplexen Projekten ergeben. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Da jedoch das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss von Rahmenverträgen über die Betriebs- und Support-Unterstützung sowie für Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die organisatorische und technische Umsetzung des E-Government- Programms. Mit dem Produkt „HessenPC“ wird seit 2013/2014 die Ausstattung des Landes mit PC-Arbeitsplätzen durchgeführt. Dies beinhaltet die standardisierte Ausstattung aller Dienststellen mit zentral verwalteten Geräten (wie PC, Monitor, Notebook und Tablet-PCs). Das Teilprodukt HessenSmartphone des HessenPCs betreibt eine Enterprise- Mobility-Management/Mobile Device Management-Plattform (EMM/MDM -Plattform) zur Verwaltung von Smartphones und Tablets. Beide Gerätearten werden nachfolgend einheitlich als HessenSmartphones oder einfach Smartphones bezeichnet. Die Betriebssysteme der HessenSmartphones sind iOS und Android. Das EMM/MDM -System ist von BlackBerry (UEM und Dynamics). Während der Vertragslaufzeit kann ein Wechsel auf eine andere EMM/MDM-Plattform erfolgen oder die Implementierung einer zusätzlichen, aber technisch unterschiedlichen EMM/MDM-Plattform. Auf der EMM/MDM-Landesplattform werden knapp 5 000 Smartphones verwaltet (Stand September 2020). Zum Jahresende 2020 werden es ca. 7 000 Smartphones und der ursprünglich geplante Endausbau von 10 000 Smartphones wird deutlich übertroffen werden. Für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD werden die Unterstützungs- leistungen benötigt. Zusammengefasst soll die zu beschaffende Leistung die folgenden Positionen umfassen:

— Unterstützungsleistung Fachliches Produktmanagement EMM/MDM,

— Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement EMM/MDM,

— System-Architekt EMM/MDM,

— Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist EMM/MDM,

— IT-Systemspezialist EMM/MDM.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-124598
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.BlackBerry.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2021

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