Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/146
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die Hessische Landesregierung hat das Thema E-Government zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß dem Masterplan für E-Government sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden. Hierbei hat sich in der Vergangenheit zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Beratungs-, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf im Betrieb, in einzelnen Vorhaben und in komplexen Projekten ergeben. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Da jedoch das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss von Rahmenverträgen über die Betriebs- und Support-Unterstützung sowie für Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die organisatorische und technische Umsetzung des E-Government- Programms. Mit dem Produkt „HessenPC“ wird seit 2013/2014 die Ausstattung des Landes mit PC-Arbeitsplätzen durchgeführt. Dies beinhaltet die standardisierte Ausstattung aller Dienststellen mit zentral verwalteten Geräten (wie PC, Monitor, Notebook und Tablet-PCs). Das Teilprodukt HessenSmartphone des HessenPCs betreibt eine Enterprise- Mobility-Management/Mobile Device Management-Plattform (EMM/MDM -Plattform) zur Verwaltung von Smartphones und Tablets. Beide Gerätearten werden nachfolgend einheitlich als HessenSmartphones oder einfach Smartphones bezeichnet. Die Betriebssysteme der HessenSmartphones sind iOS und Android. Das EMM/MDM -System ist von BlackBerry (UEM und Dynamics). Während der Vertragslaufzeit kann ein Wechsel auf eine andere EMM/MDM-Plattform erfolgen oder die Implementierung einer zusätzlichen, aber technisch unterschiedlichen EMM/MDM-Plattform. Auf der EMM/MDM-Landesplattform werden knapp 5 000 Smartphones verwaltet (Stand September 2020). Zum Jahresende 2020 werden es ca. 7 000 Smartphones und der ursprünglich geplante Endausbau von 10 000 Smartphones wird deutlich übertroffen werden. Für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD werden die Unterstützungs- leistungen benötigt. Zusammengefasst soll die zu beschaffende Leistung die folgenden Positionen umfassen:
— Unterstützungsleistung Fachliches Produktmanagement EMM/MDM,
— Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement EMM/MDM,
— System-Architekt EMM/MDM,
— Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist EMM/MDM,
— IT-Systemspezialist EMM/MDM.
Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.BlackBerry.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.