Leistungen der Personenbeförderung im Stadtbusverkehr Lampertheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 021-034338
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lampertheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Personenbeförderung im Stadtbusverkehr Lampertheim
Leistungen der Personenbeförderung im Stadtbusverkehr Lampertheim
Stadt Lampertheim
Folgende Linien waren Gegenstand der Vergabe des Stadtverkehrs Lampertheim:
— VRN-Linie 601: Hofheim – Rosengarten – Lampertheim und zurück,
— VRN-Linie 602: Lampertheim – Neuschloß – Hüttenfeld und zurück,
— VRN-Linie 603: Biedensand – Rathaus – Bahnhof – Europabrücke – Otto-Hahn-Str. – Seniorenwohnheim und zurück,
— VRN-Linie 604: Biedensand – Rathaus – Bahnhof – Seniorenwohnheim – Otto-Hahn-Str. – Europabrücke und zurück,
— VRN-Linie 605: Neuschloß – Pestalozzischule und zurück.
Der Auftragnehmer wurde Inhaber der Liniengenehmigungen. Zur Sicherung der Finanzierungder ÖPNV-Verkehrsleistungen im Querverbund hat der Auftragnehmer die Betriebsführerschaft auf die Verkehr und Tourismus Lampertheim Verwaltungsgesellschaft mbH (VTL) übertragen, die dem Auftragnehmer die Durchführung der Leistungen überträgt.
Der Vertrag sieht optional eine Verlängerung um 2 Jahre vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Leistungen der Personenbeförderung im Stadtbusverkehr Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biblis
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68647
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.absthessen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadt Lampertheim
Wie oben Ziffer II.2.4).
Der Auftragnehmer hat die Option zur Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre wahrgenommen (nicht Gegenstand der hier veröffentlichten Vertragsänderung; beim Gesamtauftragswert berücksichtigt; Vertragsende ist das Ende der Schulsommerferien 2025 in Hessen, ca. 2.9.2025).
Folgende Änderungen des Vertrags und der entsprechenden Vergütung wurden vorgenommen:
1. Auf den Linien 603, 604 und 605 setzt der Auftragnehmer anstelle der Minibusse klein Fahrzeuge mit größerer Kapazität ein:
— einen kurzen Standardlinienbus des Typs Citaro K mit mindestens 28 Sitzplätzen,
— einen Minibus des Typs Iveco Daily mit einer Kapazität von bis zu 22 Personen.
2. Für den Betrieb der Linien 603, 604 und 605 wird für 2 dort eingesetzte Fahrzeuge des Typs Mercedes Sprinter das Höchstalter auf sechs Jahren am Stichtag 3.9.2023 festgesetzt.
3. Die Preisgleitregelung findet auch im Rumpfjahr 2025 Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biblis
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68647
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Auf den Linien 603, 604 und 605 setzt der Auftragnehmer anstelle der Minibusse klein Fahrzeuge mit größerer Kapazität ein:
— einen kurzen Standardlinienbus des Typs Citaro K mit mindestens 28 Sitzplätzen,
— einen Minibus des Typs Iveco Daily mit einer Kapazität von bis zu 22 Personen.
2. Für den Betrieb der Linien 603, 604 und 605 wird für 2 dort eingesetzte Fahrzeuge des Typs Mercedes Sprinter das Höchstalter auf sechs Jahren am Stichtag 3.9.2023 festgesetzt.
3. Die Preisgleitregelung findet auch im Rumpfjahr 2025 Anwendung.
Von der optionalen Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre wird Gebrauch gemacht (siehe VII.1.4), nicht Bestandteil der Änderung; beim Gesamtauftragswert berücksichtigt; Angabe in VII.1.6) ohne Berücksichtigung Wirkung der Preisgleitung). Der Einsatz größerer Fahrzeuge ist durch Nachfrageänderungen erforderlich. Die Anpassung der Vergütung der Personalkosten ist nötig, da sich die Vergütungsstruktur des Tarifvertrags für das private Omnibusgewerbe in Hessen in einem Ausmaß geändert hat, das die Stadt Lampertheim als öffentlicher Auftraggeber in dieser Form nicht vorhersehen konnte. Die Preisgleitregelung des Vertrages wird auch auf das Rumpfjahr 2025 angewendet, da durch die Einführung der CO2-Steuer Kostensteigerungen eintreten, die bei der ursprünglichen Kalkulation des Vertrages nicht bekannt und deshalb nicht kalkuliert werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich hierdurch nicht. Die Anpassungen erfolgen auf der Grundlage von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 3 GWB.