Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 26: Mehraufwand für die Umsetzung der geänderten RE ING – Verbreiterung der Kappenbreiten
Die Trassenplanung bzw. die baulichen Maßnahmen haben sich im Vergleich zu 2018/2019 und 2020 geändert, was zur Folge hat, dass die Kartierungsbereiche erweitert werden müssen. In Folge dessen sind auch die Untersuchungsräume für alle Umweltunterlagen (FB Artenschutz etc.) zu erweitern.
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in die Umweltunterlagen (FB Artenschutz, FFH Verträglichkeitsprüfung, LBP, UVS etc.) zu integrieren und als Ganzes zu bewerten.
Die Nachkartierungen im erweiterten Untersuchungsraum werden in Zusammenhang und in Verbindung mit den bereits vorliegenden Kartierergebnissen ausgewertet. Eine lückenlose Bearbeitung mit sinnvoller Abgrenzung kann daher nur durch den bereits eingearbeiteten AN erfolgen.