9j – 2021-00051 – AdB NW, Objektplanung TB Volkersbach Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2021-0157

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillenburg
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 366-0
Fax: +49 611 / 366-3435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-179fa0ce4a8-4a78149ca1dfb901
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

9j – 2021-00051 – AdB NW, Objektplanung TB Volkersbach

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2021-0157
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanungen Lph. 8, 9, öBÜ und weitere besondere Leistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Hauptort der Ausführung:

AS Herborn-Süd und AS Ehringshausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vorliegenden Planung ist der Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem „Gambacher Kreuz“ unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbaubereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 151,112 bis 153,703 mit einer Länge von insgesamt 2 591 m.

Der Ersatz des aus dem Jahre 1970 stammenden Bauwerks ist erforderlich, da die Talbrücke Volkersbach in den nächsten Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreichen wird.

Die Baumaßnahme befindet sich im hessischen Bereich der A 45 (Messtischblatt 5316), im Lahn-Dill-Kreis südlich der Gemeinde Sinn, westlich der Anschlussstelle (AS) Ehringshausen und nördlich der Ortslage Katzenfurt (Gemeinde Sinn).

Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen den Anschlussstellen Herborn-Süd und Ehringshausen. Parallel zur A 45 verläuft in diesem Bereich die Bundesstra-ße 277 von Sinn nach Ehringshausen.

Gegenstand dieses Auftrages sind für die vorgenannte Baumaßnahme folgende Leistungen:

1. Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI:

— Grundleistungen Verkehrsanlage inkl. Entwässerung und 3 RRB für Leistungsphase 8 und 9.

Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, Kostenkontrolle und Prüfung von Nachträgen.

2. Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI:

Grundleistungen Ingenieurbauwerke für Leistungsphase 8 und 9 für folgende Bauwerke:

— Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach (Bw03),

— Ersatzneubau Unterführungsbauwerk 5316-791 (Bw02),

— Ersatzneubau Unterführungsbauwerk 5316-784 (Bw04),

— Ersatzneubau des Unterführungsbauwerkes 5316-793 (Bw05),

— Neubau von Lärmschutzanlagen LSW 01 bis 06.

Diese beinhalten auch den Abbruch, Traggerüste, Verbauten.

Besondere Leistungen: örtliche Bauüberwachung, Kostenkontrolle und Prüfung von Nachträgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 30/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

§ 123 (1) GWB:

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

§ 123 (4) GWB:

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 (1) Nr.2 GWB:

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung.

Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:

— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und

— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.

Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.

— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers (Eignungsleihe)).

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.

— § 46 Abs. 3 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Für die folgenden Aufgabenbereiche müssen die Bieter Referenzprojekte benennen.

— Bauüberwachung Verkehrsanlage mit Baukosten > 5,0 Mio. EUR,

— Bauüberwachung Ingenieurbauwerke mit Baukosten > 10,0 Mio. EUR,

— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekt aus den Aufgabenbereichen:

— Bauüberwachung Verkehrsanlage mit Baukosten > 5,0 Mio.EUR,

— Bauüberwachung Ingenieurbauwerke mit Baukosten > 10,0 Mio. EUR.

Die Referenzprojekte aus den beiden vorgenannten Aufgabenbereichen müssen jeweils bestimmten Mindestanforderung gemäß der Eigenerklärung zur Eignung genügen.

Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/07/2021
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/06/2021

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