Aufstockung+Erweiterung Andersenschule DA-Eberstadt, Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 00076_655_Aufstockung/ Erweiterung Andersenschule
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstockung+Erweiterung Andersenschule DA-Eberstadt, Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung
Erweiterung der 2-zügigen Grundschule auf eine 2,5 zügige Schule, Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§33 ff. HOAI und der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI.
Brandenburgerstraße 74
64297 Darmstadt
Projektbeschreibung:
Die Andersenschule ist eine 2-zügige Grundschule mit insgesamt ca. 190 Schülern.
Als eine von vier Grundschulen im Darmstädter Stadtteil Eberstadt, befindet sich das Gelände direkt am Waldrand im Westen des Stadtteils.
Die Schule wurde 1976 errichtet und im Jahr 2008 saniert. 2011 wurde ein Gebäude für die Betreuung ergänzt. Nun soll die Schule erweitert werden (2,5 zügig).
Eine Machbarkeitsstudie stellt verschiedene Varianten der Erweiterung gegenüber, eine Aufstockung der vorhandenen Gebäude wurde hierbei als Lösung favorisiert. Ziel ist es möglichst wenig Schulhoffläche zu verlieren und die Bestandsbäume zu erhalten. Die Einbindung der schulischen Umgebung wird dabei eine Herausforderung sein.
Die vorhandene Bausubstanz bzw. die statischen Gegebenheiten legen für diese Maßnahme eine Ausführung in Leichtbauweise nahe. Die Planung muss sich aus den statischen Erfordernissen entwickeln. Nach Untersuchung des Bestandes ist eine direkte Lastabtragung bei einer Aufstockung nicht möglich.
Die Eingriffe in den Bestand und die Durchführung der Maßnahme bei laufendem Betrieb werden eine besondere Anforderung stellen. Lärmintensive Arbeiten werden vorzugsweise nur in den Ferien durchzuführen sein.
Der immense Zeitdruck stellt zudem ein weiteres Problem dar, daher wird auch die Bauausführung mittels vorgefertigter Bauteile bevorzugt.
Durch die enge Verzahnung von Architektur und Tragwerksplanung erfolgt eine Beauftragung dieser Leistung gemeinsam. Bewerbungen für Teilleistungen werden ausgeschlossen, die Zusammensetzung bei der Bewerbung ist bindend.
Bisher wurden die Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise) im Rahmen der Machbarkeitsstudie erbracht. Das präferierte Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
Leistungsumfang:
Beauftragt werden die Leistungsbilder auf Grundlage der HOAI 2021:
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 2 (teilweise)-9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 2(teilweise)-6.
Projektzeitraum:
— Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung begonnen werden, abgestrebt wird eine Umsetzung bis Ende 2023.
Projektkosten:
Derzeit werden Projektkosten i. H. v. ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für die KG 300 + 400 veranschlagt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bei anderen Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) geführt werden,
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
— die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe; differenziert für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Die nachfolgend beschriebenen Werte gelten als Mindesteignung.
Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude: mind. 0,3 Mio. EUR netto,
— Leistungen der Tragwerksplanung: mind. 0,1 Mio. EUR netto.
Fachkräfte:
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte differenziert für einzelne Gewerke gem. der Mindesteignung.
Referenzen:
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9).
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
Objektplanung Gebäude:
— 20 Punkte ab 1 Referenz aus dem Bereich Schulbau,
— 25 Punkte bei Bauen im Bestand inkl. einer Aufstockung, 15 Punkte bei Bauen im Bestand, max. 1 Referenz wird gewertet,
— 10 Punkte ab 2 Referenzen mit öffentlichem Auftraggeber/Anwendung öffentliches Vergaberecht (5 Punkte je Ref.).
Tragwerksplanung:
— 25 Punkte bei Bauen im Bestand inkl. einer Aufstockung, 15 Punkte bei Bauen im Bestand, max. 1 Referenz wird gewertet,
— 25 Punkte ab 1 Referenz zu Vorfertigung/Modulbauweise zum Zweck der Bauzeitoptimierung.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind. Dabei müssen die jeweilig zutreffenden Kategorien entsprechend markiert werden.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Als Mindesteignung gelten:
— 4 qualifizierte Fachkräfte im Bereich Objektplanung Gebäude und
— 2 qualifizierte Fachkräfte Im Bereich Tragwerksplanung,
— eine grundsätzlich wertbare Referenz für Objektplanung Gebäude und
— eine grundsätzlich wertbare Referenz für Tragwerksplanung.
Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen. Der AG behält sich jedoch weiterhin vor, das Angebot in geeigneter Form mit allen Bietern zu verhandeln (persönliche Vergabeverhandlung vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz).
Im Rahmen der Angebotserstellung wird den Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung eingeräumt, diese ist geplant für die KW 32.
Weitere Informationen werden mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
1. Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
2. Formular Teilnahmeantrag,
3. Formblatt Referenzprojekte Architekt,
4. Formblatt Referenzprojekte Tragwerksplanung,
5. Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung,
6. Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
7. Matrix – Eignungskriterien,
8. Matrix – Zuschlagskriterien (für Phase 2),
9. Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2),
10. Vertragsentwurf Architekt,
11. Mustervertrag Tragwerksplanung,
12. Machbarkeitsstudie Variantenvergleich,
13. Traglastuntersuchung Bestand (Versand mit der Angebotsaufforderung),
14. statischer Vorentwurf zur Aufstockung (Versand mit der Angebotsaufforderung).
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] /[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]