Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU aus strukturschwachen Regionen und den neuen Bundesländern 2021, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2021/1GABnBL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU aus strukturschwachen Regionen und den neuen Bundesländern 2021, 2. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z. B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-to-gether-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarkt-analysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der 4- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Finnland
— Geschäftsanbahnung für deutsche Schiffbauer und Zulieferer, insbesondere für den Passagierschiffbau,
— Zielland: Finnland,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Schiffbau/Maritime Wirtschaft,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Raum Turku und Vaasa,
— Zeitraum: 3. Quartal 2021 ggf. in Verbindung mit dem Business Festival The Shift.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Portugal
— Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich Hafenwirtschaft und Logistik, inklusive Digitalisierung,
— Zielland: Portugal,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Hafen/Maritime Wirtschaft/Logistik,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Lissabon und Porto,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Nordmazedonien, Serbien
— Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen),
— Zielland: Nordmazedonien, Serbien,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen),
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Skopje und weiterer Standort in Serbien,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Polen
— Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Automatisierungs- und Produktionstechnik (Schwerpunkt Holz- und Möbelindustrie),
— Zielland: Polen,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Maschinen- und Anlagenbau,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Warschau, Oppeln,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Korea (Rep.)
— Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus den Bereichen Sensorik/Kameras und andere Mess- und Regeltechnik für verschiedene industrielle Anwendungen,
— Zielland:Korea (Rep.),
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Feinmechanik/Optik/Photonik,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Seoul, Provinz Gyeonggi,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Finnland
Ort: Helsinki
NUTS-Code: FI1B1 Helsinki-Uusimaa
Land: Finnland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Portugal
Ort: Lissabon
NUTS-Code: PT170 Área Metropolitana de Lisboa
Land: Portugal
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordmazedonien, Serbien
Ort: Skopje
NUTS-Code: MK008 Скопски / Skopski
Land: Nordmazedonien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Polen
Ort: Warschau
NUTS-Code: PL911 Miasto Warszawa
Land: Polen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Korea (Rep.)
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GABnBL_NrLos_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.