Leistungsschauen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2021/2LS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsschauen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021, 2. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Die Leistungsschau ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland mit einem Symposium. Im Rahmen der Unternehmerreise soll die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche bzw. einem Branchensegment präsentiert und der Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt ermöglicht werden. Die Veranstaltung, die fachlich anspruchsvoll und für den Adressaten im Ausland ansprechend sein soll, bildet den Schwerpunkt der Reise. Abgerundet wird das Format durch ein Tagungsmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
Frankreich
Leistungsschau für deutsche deutsche Unternehmen aus dem Bereich Smart Living
Zielland: Frankreich
Branchenschwerpunkt/Ziel: Elektrotechnik / Elektronik / Smart Living
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Paris
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Niederlande
Leistungsschau für deutsche Unternehmen und Anbieter zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Zielland: Niederlande
Branchenschwerpunkt/Ziel: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Utrecht
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Norwegen
Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Construction 4.0 und emissionsfreies Bauen
Zielland: Norwegen
Branchenschwerpunkt/Ziel: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe / Glas / Keramik
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Oslo
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Schweiz
Leistungsschau für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich Rehabilitation und Orthopädie
Zielland: Schweiz
Branchenschwerpunkt/Ziel: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Handwerk
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Zürich, Luzern, Bern
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Polen
Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Digital Health
Zielland: Polen
Branchenschwerpunkt/Ziel: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Warschau
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Taiwan
Leistungsschau für deutschen Unternehmen und Hersteller von Textilmaschinen, Zubehör und ggf. Bekleidungstechnik
Zielland: Taiwan
Branchenschwerpunkt/Ziel: Maschinen- und Anlagenbau
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Taipei
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Saudi-Arabien
Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Abfall und Recycling
Zielland: Saudi-Arabien
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft / Recycling
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Riad
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frankreich
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlande
Ort: Den Haag
NUTS-Code: NL33A Zuidoost-Zuid-Holland
Land: Niederlande
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Norwegen
Ort: Oslo
NUTS-Code: NO081 Oslo
Land: Norwegen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schweiz
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Polen
Ort: Warschau
NUTS-Code: PL911 Miasto Warszawa
Land: Polen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Taiwan
Ort: Taipei
NUTS-Code: TW Taiwan
Land: Taiwan
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Saudi-Arabien
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: LS_NrLos_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.