Erneuerung Schanztunnel, Strecke 4930, km 42.256 Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40984
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Schanztunnel, Strecke 4930, km 42.256 Planungsleistungen
Karlsruhe
Der Schanztunnel auf der Bahnstrecke Nr. 4930 Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental soll u. a. aufgrund des schlechten Bauwerkszustands erneuert werden. Der Tunnel ist ca. 860 m lang und ist in 114 Zonen unterteilt. Der Tunnel liegt im anhydritführenden, quellfähigen Gipskeuper. Die maximale Überlagerung des Tunnels beträgt ca. 90 m. Die eingleisige Strecke ist elektrifiziert. Es werden Planungsleistungen (inklusive OLA, LST, TK, Ausrüstung, und planungsbegleitende Vermessung, gemäß BIM Methode) für die Leistungsphasen 1-4 und 6-7 ausgeschrieben. In einem ersten Schritt werden die Lph 1 + 2 vergeben, die Lph 3-4 und 6-7 werden optional mit aufgenommen. In der Lph 1+2 sollen grundsätzlich 2 Varianten, jeweils mit Untervarianten untersucht werden:
— Variante 1: Erneuerung im Bestand,
— Variante 2: Neubau einer Tunnelröhre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Schanztunnel, Strecke 4930, km 42 256 Planungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Der Schanztunnel auf der Bahnstrecke Nr. 4930 Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental soll u. a. aufgrund des schlechten Bauwerkszustands erneuert werden. Der Tunnel ist ca. 860 m lang und ist in 114 Zonen unterteilt. Der Tunnel liegt im anhydritführenden, quellfähigen Gipskeuper. Die maximale Überlagerung des Tunnels beträgt ca. 90 m. Die eingleisige Strecke ist elektrifiziert. Es werden Planungsleistungen (inklusive OLA, LST, TK, Ausrüstung, und planungsbegleitende Vermessung, gemäß BIM Methode) für die Leistungsphasen 1-4 und 6-7 ausgeschrieben. In einem ersten Schritt werden die Lph 1 + 2 vergeben, die Lph 3-4 und 6-7 werden optional mit aufgenommen. In der Lph 1 + 2 sollen grundsätzlich 2 Varianten, jeweils mit Untervarianten untersucht werden:
— Variante 1: Erneuerung im Bestand,
— Variante 2: Neubau einer Tunnelröhre.
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 1 Unterstützung des AGs mit den nachfolgend genannten Leistungen:
— Verifizierung und Anpassung der CDE-seitigen Projektstruktur der Projektakte um projektspezifische Erweiterungen,
— Begleitung des Anforderungs- und Vergabeprozesses für die CDE in Zusammenarbeit mit DB Systel,
— Erweiterung und Anpassung der ausgeschriebenen DAUB-Modellierungsstrukturen auf die durch die CDE geforderten Dateinamenskonventionen zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen BIM-Modellen und Projektinformationen auf der CDE, Erstellung und Abstimmung der CDE-Rollenbeschreibungen aller Projektbeteiligten, einschließlich Beteiligter Dritter, im Einklang mit den Vorgaben aus dem BIM-Abwicklungsplan (BAP).
Die Ausschreibung und Vergabe der CDE erfolgte nach Vergabe der Hauptvertragsleistungen. Um die Planungsaufgabe nach der BIM-Methode erfüllen zu können, wurden für die Ausschreibung, Vergabe und projektspezifische Konfiguration der CDE die o. g. zusätzlichen Leistungen erforderlich.
Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen greifen ineinander und in die Leistungen des Hauptvertrages ein und können daher nur durch das mit den Hauptvertragsleistungen beauftragte Ingenieurbüro selbst erbracht werden.
Im Falle einer erneuten Ausschreibung der Gesamtleistung müsste die Planung um Monate unterbrochen bzw. die Planungstermine um Monate verschoben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Planungsdauer deutlich verlängert und der IBN Termin entsprechend verschoben werden müsste. Diese gravierenden Auswirkungen wären nicht nur mit erheblichen terminlichen Verzögerungen sondern auch mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten verbunden.