ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI23990
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oberhausen
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal.
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Leistungsänderung Nr. 72 – Anordnung bzgl. eines geänderten Bauablaufs aufgrund fehlender Kampfmittelfreigabe für das Los 2 Süd und Los 4 (3-14)
Im Zuge der Kampfmittelsondierung für Spezialtiefbaumaßnahmen im Los 2 Süd und am Los 4, wurde auf Hindernisse und Verdachtesmomente gestoßen. Um die Kampfmittelfreigabe zu erhalten, müssen diese Punkte durch den Kampfmittelbeseitungungsdienst der Bezirksregierung NRW geräumt werden. Im Vorfeld muss vom AG das Grundwasser abgesenkt werden. Hierfür muss eine Planungsänderung beim EBA eingereicht werden. Ein Absenken des GW ohne wasserrechtliche Genehmigung ist nicht gestattet. Zur Einreichung der Unterlagen sind hydrogeologische Gutachten und Setzungsberechnungen für die umliegende Infrastruktur notwendig.