ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI23990
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oberhausen
ABS 46/2 – Erweiterung EÜ Lindnerstrasse und EÜ Rhein-Herne-Kanal.
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Entsorgungskonzept für die Lose 1-3, LÄ-Nr. 70 (72_17)
Der Auftragnehmer hat auf der Basis der Ausschreibung und unter Berücksichtigung der vom AG übergebenen Planunterlagen und Gutachten sowie der naturräumlichen, flächenmäßigen und technologischen Gegebenheiten des Bauvorhabens ein verbindliches vorhabenbezogenes Entsorgungskonzept AN für die Baudurchfürhung gemäß PM 60-03a „Mustergliederungs Entsorgungskonzept AN“ (alt), aktuell UN01-03-06-02-02 Anlage 7 zu erstellen. Das Entsorgungskonzept, ist vom AN unterBerücksichtigung des Bauablaufes kontinuierlich fortzuschreiben.
Das Vorliegen eines bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wiedereinbau- oder Entsorgungsmaßnahmen.
Es ist zu erwarten, dass bei einem Wechsel des AN, die Kosten aufgrund von zusätzlich einkalkulierter Einarbeitung höher seitens des AN angesetzt werden.
Bei Wechsel des AN, ist davon auszugehen, dass es zu Verzögerungen bei IHT zur Leistungserbringung kommt. Die Behinderung bezieht sich auf die Entsorgung der Firma IHT.