E-Mobility-Hub im Parkhaus Berliner Straße, Wiesbaden, Konzepterstellung und Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-66-E-Hub
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Mobility-Hub im Parkhaus Berliner Straße, Wiesbaden, Konzepterstellung und Beratungsleistungen
E-Mobility-Hub im Parkhaus Berliner Straße, Wiesbaden, Konzepterstellung und Beratungsleistungen.
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Tiefbau- und Vermessungsamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Beim E-Mobility-Hub handelt es sich um ein innovatives Parkhaus für elektromotorisch betriebene 2-Spur-Fahrzeuge verschiedener Kategorien für die private, gewerbliche und kommunale Nutzung. Die benötigte E-Ladeinfrastruktur für bis zu 574 Ladepunkte soll in dem speziell dafür errichteten und optimierten Baukörper des Parkhauses integrativ installiert werden. Ziel ist es die E-Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht auf die speziellen Herausforderungen der E-Mobilität und Nutzergruppen auszurichten sowie optimiert für die unterschiedlichen E-Fahrzeugarten zu betreiben. Durch ein intelligentes Flächennutzungskonzept, das sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzer orientiert, soll der E-Mobility-Hub eine zeitlich optimierte Ausnutzung zwischen Tag- und Nachtbetrieb ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere Restriktionen in der Verfügbarkeit der E-Ladeinfrastruktur sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für Privatpersonen so reduziert werden, dass die E-Mobilität kurzfristig einen hohen Anteil am Wiesbadener Straßenverkehr und im Stadtbild einnehmen kann. Weitere Standorte für E-Mobility-Hubs sollen über ein modulares Roll-out Prinzip an festzulegenden, komplementären Standorten im Stadtgebiet Wiesbadens eruiert werden.
Insbesondere folgende Themenfelder sind Gegenstand der ausgeschrieben Leistungen:
— Konzeptentwicklung zu allen relevanten Themen, die bei der Umsetzung des E-Mobility-Hubs notwendig sind, dies besonders in Hinsicht auf: technische Konzepte zur Ladeinfrastruktur, Dimensionierung Netzanschluss und Stromspeicher, Wirtschaftlichkeitsanalyse der Ladeinfrastruktur sowie eines P&R-Konzeptes zur Anbindung weiterer Mobilitätsformen (Mieträder, Fahrräder, ÖPNV, Lastenbikes etc.). Des Weiteren sollen die bestehenden Konzepte zur Raum und Flächennutzung nach Nutzergruppen sowie für ein City Logistik Hub eingebunden und weiterentwickelt werden,
— Erstellung eines Roll-out-Konzeptes für weitere E-Mobility-Hubs im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Prüfung und Vorplanung von bis zu 10 Standorten sowie die Beratung zur Erarbeitung eines Genehmigungsprozesses zur Errichtung von Ladesäulen und die Vorbereitung einer Konzessionsausschreibung,
— Beratung des Auftragnehmers für Ingenieursleistungen für die technische Planung E-Ladeinfrastruktur/Elektroinstallation und die technische Gebäudeausstattung E-Ladeinfrastruktur. Das Ingenieurbüro das die Leistungen nach HOAI (§53 ff. Leistungsphase 2-7) bearbeitet wird in einem separaten Verfahren beauftragt,
— Unterstützung bei der Betriebsvorbereitung und der Test-Betriebsphase,
— Unterstützung bei der Betriebsvorbereitung sowie bei der Test-Betriebsphase des E-Mobility-Hubs, insbesondere bei: der Finalisierung des Geschäftsmodells, der Entwicklung von Nutzerbefragungen sowie bei der Gewinnung und Auswertung von Daten und Erkenntnissen aus dem laufenden Betrieb.
Für die Entwicklung und Umsetzung des E-Mobility-Hubs im Parkhaus Berliner Straße erhält die Landeshauptstadt Wiesbaden Fördergelder aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundes. Die Umsetzung des Projektes ist dadurch mit einem verpflichtend einzuhaltenden Zeit- und Budgetplan versehen, da die Landeshauptstadt Wiesbaden ansonsten Gefahr läuft die Förderzusage zu verlieren. Weitergehende Detaillierte Informationen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1) bis III.1.3) insbesondere:
Der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistungen.
Referenzen 1 (Erfahrung in der Erstellung von Konzepten zum Themenfeld Elektromobilität) – max. 140 Punkte je Referenz (Mindeststandard s. III.1.3);
Referenzen 2 (Erfahrungen im Bereich Datenanalyse und Programmierung) – max. 40 Punkte je Referenz (Mindeststandard s. III.1.3);
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: Baustein 1: komplett, Baustein 2.1: Grobkonzept Roll-out
Stufe II: Baustein 2.2: Fachliche Begleitung Beteiligungsprozess, Baustein 2.3: Beratung bei Genehmigungsprozesses und Erarbeitung Konzessionsausschreibung,
Baustein 2.4: Konzeption Roll-out Planung für bis zu 10 Standorte
Stufe III: Baustein 3: komplett
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und/oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag den zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise — soweit einschlägig — grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 1.1.2020 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit.
b. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
a. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b.1 Referenzen von mindestens einer in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistung aus dem Bereich „Erstellung von Konzepten zum Themenfeld Elektromobilität“, unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen.
b.2 Referenzen von mindestens einer in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistung aus dem Bereich „Datenanalyse und Programmierung“, unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Zu III.1.3.b1: Es ist mindestens eine Referenz einzureichen.
Zu III.1.3.b2: Es ist mindestens eine Referenz einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9) ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen.
Es ist beabsichtigt, im Zuge der Verhandlungsgespräche eine pauschale Vergütung der einzelnen Leistungsbestandteile zu vereinbaren.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen. Sollte es zu Aufklärungs-/Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese Mitte/Ende August 2021 stattfinden.
Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]