ASG/91/249 Ingenieurleistungen 2021 - 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2020-0051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/91/249 Ingenieurleistungen 2021 - 2024/2025
— Betriebssüberwachung, Grundwassermonitoring, Sickerwasserprognose,
— Planung/Überwachung Messstellenbau, Pumpversuche,
— Optional Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Laborleistungen und von Betrieb und Wartung GWRA, Grundwasserstörmungsmodel.
Mühlheim am Main, Hessen
Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Fa. Mertens & Co. GmbH, An den Steinbrüchen, Mühlheim, wurde in mehreren umwelttechnischen Erkundungsphasen sanierungsrelevante Kontaminationen an LHKW in Grundwasser, Boden und Bodenluft festgestellt. Weiterhin wurden erhebliche Schwermetallkonzentrationen im Grundwasser festgestellt. Der Grundwasserschaden erstreckt sich über den oberen (quartären) und unteren (tertiären) Grundwasserleiter; es besteht eine hydraulische Interaktion der Grundwasserleiter. Der Grundwasserschaden wird seit dem Jahr 2000 durch eine Pump & Treat Grundwassersanierungsanlage saniert. Die Anlage wurde aufgrund der Schwermetallkontaminationen im Jahr 2015 mit zusätzlichen Schwermetall-Absorbern ergänzt. Die Grundwassersanierung ist mit den ausgeschriebenen Leistungen fortzuführen und zu optimieren.
Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen:
— Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine, Zusammenfassen des Kenntnisstandes,
— Überprüfung der Arbeitssicherheit inkl. sicherheitstechnischer Zustandskontrollen,
— Überprüfung und Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen,
— Unterstützung des AG bei qualitätssichernden Maßnahmen,
— Ingenieurleistungen im Innen- und Außendienst,
— Datenmanagement und Pflege des Datenbanksystems der HIM-ASG (GW-Manager),
— Überwachung und Koordination des ordnungsgemäßen Betriebs der Wasseraufbereitungsanlage (WAA) im Sinne einer fachgutachterlichen Fremdüberwachung (inkl. Durchführung von Vorort-Kontrollen und Probenahmen), Anlagenkontrollen,
— Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe von Betriebs- und Wartungsleistungen der Wasseraufbereitungsanlage,
— Bewertung und Dokumentation des Sanierungsbetriebs und Ausarbeitung von Empfehlungen für das weitere Vorgehen,
— Erstellen eines Monitoringkonzeptes sowie Planung und Durchführung von Monitoring-Untersuchungen inkl. Probenmanagement sowie Gestellung und Betrieb einer Probenahmeapparatur zur Entnahme von Wasserproben,
— Gestellung und Betrieb einer mobilen Wasseraufbereitungsanlage im Rahmen der Wasserprobenahmen inkl. Eigenkontrolle,
— Laufende Koordination und Prüfung der Analyseleistungen und -ergebnisse,
— Dokumentationsleistungen zu den Grundwassermonitorings,
— Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe von Laborleistungen (optional),
— Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe von Betriebs- und Wartungsleistungen (optional), - Planung und Ausschreibung eines ergänzenden Grundwassermessstellenbaus / Begleitung und Dokumentation der Brunnenbaumaßnahmen (optional),
— Planung und Durchführung eines Pumpversuches (optional),
— Aufstellen eines Grundwasserströmungsmodells (3-dimensional und instationär) (optional),
— Aufstellen einer Sickerwasserprognose i.S.d. §2 Nr.5 BBodSchV (§4 Abs.3 Satz1 der BBodSchV) auf Basis der Vorgaben des Altlastenausschusses der LABO "Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchungen" (optional).
Optionale Verlängerung um ein Jahr (7/2024-06/2025) möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/91/249 Ingenieurleistungen 2021-2024/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdingen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=„Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist"