Entwicklung und Herstellung von Strahlstoppern Referenznummer der Bekanntmachung: 337/ 50070989
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Herstellung von Strahlstoppern
Beschafft werden soll die Entwicklung und Herstellung von Strahlstoppern. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die in Notfallsituation die Energie des Strahls absorbieren und umleiten. Dies dient dem Schutz der Bereiche hinter und entlang der Strahllinie, um dem Personal in den HE- und LE-Bereichen der Super-FRS Anlage kontrollierten Zugang und sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Die Super-FRS-Strahlstopper sind mechanische Sicherheitsvorrichtungen zum Schutz des Personals, das in den Bereichen der Anlage mit hoher (NE55) und niedriger (NE57) Energie arbeitet. Hierzu wird der Strahl der vorgeschalteten Super-FRS- Strahlline abgefangen oder umgeleitet.
Die Vorrichtung wird durch pneumatische Antriebe in ihre beiden Positionen bewegt: „in“ und „out“. Dies geschieht innerhalb der Strahlführung zum Schutz des dahinter befindlichen Personals (Strahlabwärts), wenn der Kernblock in der Mitte der Strahlführung positioniert wird („In“-Position). Der Block wird nach außen bewegt („out“-Position), damit der Strahl stromabwärts zu weiteren Experimenten geleitet werden kann. Der Status der Strahlstopper wird durch das „Personnel Access System“ (PAS) kontrolliert und ausgelesen.
Ein Strahlstopper-Antrieb wird in der Vakuumkammer der Hochenergieverzweigung (HEB) des Super-FRS montiert, die andere Vorrichtung wird im Vakuum im Abschnitt der Niedrigenergieverzweigung (LEB) in einer Vakuumkammer installiert.
Der Block, der den Kern der Vorrichtung bildet, ist so ausgelegt, dass er eine bestimmte Menge an Energie der einfallenden Teilchen absorbiert und aushält, während er den Strahl in einem Notfall stoppt oder zumindest zerstreut.
Während des normalen Betriebs des Super-FRS werden die Strahlstopper nicht vom Strahl getroffen, so dass kein Kühlsystem erforderlich ist.
Das mechanische und technische Design der Strahlstopper wird durch die Strahlparameter wie Strahlenergie und Intensität definiert. Der Umfang dieser Ausschreibung umfasst das detaillierte technische Design, die Prozesse der Konstruktion, Fertigung und Lieferung der beiden Vorrichtungen. Beide Systeme umfassen die folgenden Punkte:
1. Block,
2. Pneumatischer Antrieb (einschließlich Stellantrieb, Ventile, Schalter, Druckluftanschluss),
3. Anschlussflansch und Durchleitungen,
4. Faltenbalg,
5. Verkabelung (einschließlich lokaler Schaltkästen/Kontrollkästen),
6. SPS-Einheit (einschließlich CPU- und E/A-Module und deren Programmierung),
7. Technische Unterstützung für die Montage/Demontage,
8. Ersatzteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Axilon AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRA5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.fair-center.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2- 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel
„Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen“, die den Vergabeunterlagen beiliegt.