Mobile Einsatzdatenerfassung Mittelhessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2021-0152
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 366-0
Fax: +49 611 / 366-3435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 366-0
Fax: +49 611 / 366-3435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Einsatzdatenerfassung Mittelhessen
Mobile Einsatzdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst bei Hessen Mobil für das Dezernat Betrieb und Verkehr Mittelhessen.
Gelnhausen
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll bei Hessen Mobil der Straßenbetriebsdienst für die 8 Straßenmeistereien des Dezernats Betrieb und Verkehr Mittelhessen durch Einsatz eines mobilen Einsatz-Management-Systems (EMS) optimiert werden.
Die wesentlichen Ziele des neuen Einsatz-Management-Systems (EMS) im Winterdienst sind die gerichtsfeste Nachweisführung über die durchgeführten Einsätze im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Einsatzauswertungen, die Leistungsabrechnung mit Fremdunternehmern und anderen Straßenbaulastträgern sowie eine effiziente Einsatzsteuerung mit Hilfe eines Echtzeit-Monitorings. Ferner sollen die Fahrer anhand von Routenführungsfunktionen im Winterdienst entlastet werden.
Grundlage des neuen Einsatz-Management-Systems Dezernats Betrieb und Verkehr Mittelhessen ist die automatisierte Einsatzdatenerfassung in den ca. 75 Winterdienstfahrzeugen (Fahrzeuge von Hessen Mobil und Fremdunternehmer), die im Zuständigkeitsbereich der 8 Straßenmeistereien den Winterdienst durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder einen entsprechend testierten Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
— Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
— Angabe der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, folgende Unterlagen zu verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann
Vergabekammer: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Nachprüfungsstelle: Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).