Graureinigung & Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VgV EM24-BuS-02-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]98
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Graureinigung & Winterdienst
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der Graureinigung und des Winterdienstes an den Standorten Campus Westend (Los 1), Campus Riedberg (Los 2), Campus Bockenheim und Ginnheim (Los 3) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
Nähere Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen der Einzellose bzw. in den Vergabeunterlagen.
Campus Westend
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
Graureinigung & Winterdienst am Campus Westend.
Siehe unter II.2.11) Angaben zu Optionen
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 31.10.2025, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Campus Riedberg
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Graureinigung & Winterdienst am Campus Riedberg.
Siehe unter II.2.11) Angaben zu Optionen
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 31.10.2025, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Campus Bockenheim und Ginnheim
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Senckenberganlage 31
60325 Frankfurt am Main Campus
Ginnheim:
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt am Main
Graureinigung & Winterdienst am Campus Bockenheim und Ginnheim.
Siehe unter II.2.11) Angaben zu Optionen
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 31.10.2025, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes: Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der obengenannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben)nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung Unternehmensdarstellung: anzugeben sind Name (Firma), Rechtsform sowie Hauptsitz des Unternehmens, Kontaktdaten, Angabe zum Unternehmen für statistische Zwecke und die Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Präqualifizierungsnummer, Sitz der betreuenden Niederlassung, Entfernung der betreuenden Niederlassung vom Leistungserbringungsort,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass die bei der jeweils auftraggebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter/innen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.8.2006 BGBl. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind,
— Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben,
— Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) führen können,
— Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind,
— Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass die Anforderungen zur Zahlung des Tariflohns in Anlehnung an einen bestehenden Tarifvertrag anderer Dienstleistungsbereiche oder einem Haus-Tarifvertrag erfüllt sind, soweit diese auf das Unternehmen Anwendung findet,
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
— Formblatt 4.2 EU-Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote vollständig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern /Eignungsleihe zusätzlich einzureichen:
— Formblatt 4.1 EU Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe,
— Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe,
— Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z. B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens: Es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind - unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen – in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen. Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nur dann gegeben, wenn – unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2) der Bekanntmachung des AG genannten Anforderungen - das Unternehmen des Bieters mit Dienstleistungen, welche mit den in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die nachfolgend genannten Mindestumsätze erzielt hat. Der anzugebende Mindestumsatz muss bei einem Angebot für mehrere Lose dem addierten Umsatz der angebotenen Lose entsprechen. Mindestforderung: Umsatzanteil aus dem Geschäftsbereich Sicherheitsdienstleistungen (Tätigkeitsbereich des Auftrags) pro Geschäftsjahr::
— für Los 1: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— für Los 2: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— für Los 3: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Ausschreibungsunterlage genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,Vermögensschäden (inkl. Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz) mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Schlüssel-/Transponder-/Schließkartenverlust mindestens [Betrag gelöscht] EUR, jeweils 2-fach maximiert p.a.). Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z. B. im Hinblick auf die Referenzen).
Siehe oben Punkt III.1.2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens: Es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind – unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen – in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen. Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nur dann gegeben, wenn – unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2) der Bekanntmachung des AG genannten Anforderungen – das Unternehmen des Bieters mit Dienstleistungen, welche mit den in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die nachfolgend genannten Mindestumsätze erzielt hat. Der anzugebende Mindestumsatz muss bei einem Angebot für mehrere Lose dem addierten Umsatz der angebotenen Lose entsprechen. Mindestforderung: Umsatzanteil aus dem Geschäftsbereich Sicherheitsdienstleistungen (Tätigkeitsbereich des Auftrags) pro Geschäftsjahr::
— für Los 1: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— für Los 2: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— für Los 3: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Ausschreibungsunterlage genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,Vermögensschäden (inkl. Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz) mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Schlüssel-/Transponder-/Schließkartenverlust mindestens [Betrag gelöscht] EUR, jeweils 2-fach maximiert p.a.).
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Referenzprojekten:
Zwingend erforderlich sind 3 Referenzen: eine Haupt-Referenz sowie 2 kleinere Referenzen. Die Hauptreferenz muss mindestens eine zu reinigende bzw. zu räumende Fläche von 30.000 m2 (Mindestanforderung Los 1-3) pro Referenzobjekt und einzelnem Reinigungs- bzw. Räumdurchgang aufweisen.
Für die kleineren Referenzen genügen Flächen in einer Größenordnung von 50 % (15 000 m2) im Vergleich zur Forderung des AG für die Hauptreferenz. Es sind Referenzen für Winterdienst und / oder Graureinigungsleistungen zulässig. Beide Dienstleistungsbereiche müssen dabei abgebildet bzw. nachweislich erbracht worden sein. Referenzen für nur einen Dienstleistungsbereich (Graureinigung oder Winterdienst) genügen den Anforderungen des AG nicht. Es ist zulässig, z. B. 2 Referenzen für Graureinigungsleistungen und eine Referenz für den Winterdienst anzugeben. Die Referenzen dürfen maximal 3 Jahre zurückliegen.
Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, reichen dem Auftraggeber mindestens 3 Referenzen insgesamt aus, sofern diese, die für die angebotenen Lose geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Das heißt, es sind nicht mindestens 3 Referenzen pro Einzellos erforderlich.
Erfüllen die vorgelegten Referenzen nicht die Mindestanforderungen aller angebotenen Lose, wird das Angebot nur für das/die angebotene/n Los/e berücksichtigt, für das/für die, die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden.
Die Referenzen müssen Angaben enthalten, damit die Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sowie die Mindestanforderungen geprüft werden können sowie Angaben zum Referenzgeber/Auftraggeber und Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber/Auftraggeber inklusive Telefonnummer und E-Mail,
Erbringungszeitpunkt, Quadratmeterzahl (zu räumende Fläche pro Durchgang) sowie Angabe öffentlicher oder privater Empfänger, enthalten.
— Gültiger Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001:2015 oder gleichwertig.
Sofern zutreffend:
— Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100 km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z. B. im Hinblick auf die Referenzen).
Siehe oben Punkt III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Referenzprojekten:
Zwingend erforderlich sind 3 Referenzen: eine Haupt-Referenz sowie 2 kleinere Referenzen. Die Hauptreferenz muss mindestens eine zu reinigende bzw. zu räumende Fläche von 30 000 m2 (Mindestanforderung Los 1-3) pro Referenzobjekt und einzelnem Reinigungs- bzw. Räumdurchgang aufweisen.
Für die kleineren Referenzen genügen Flächen in einer Größenordnung von 50 % (15 000 m2) im Vergleich zur Forderung des AG für die Hauptreferenz. Es sind Referenzen für Winterdienst und / oder Graureinigungsleistungen zulässig. Beide Dienstleistungsbereiche müssen dabei abgebildet bzw. nachweislich erbracht worden sein. Referenzen für nur einen Dienstleistungsbereich (Graureinigung oder Winterdienst) genügen den Anforderungen des AG nicht. Es ist zulässig, z. B. 2 Referenzen für Graureinigungsleistungen und eine Referenz für den Winterdienst anzugeben. Die Referenzen dürfen maximal 3 Jahre zurückliegen.
Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, reichen dem Auftraggeber mindestens 3 Referenzen insgesamt aus, sofern diese, die für die angebotenen Lose geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Das heißt, es sind nicht mindestens 3 Referenzen pro Einzellos erforderlich.
Erfüllen die vorgelegten Referenzen nicht die Mindestanforderungen aller angebotenen Lose, wird das Angebot nur für das/die angebotene/n Los/e berücksichtigt, für das/für die, die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden.
Die Referenzen müssen Angaben enthalten, damit die Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sowie die Mindestanforderungen geprüft werden können sowie Angaben zum Referenzgeber/Auftraggeber und Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber/Auftraggeber inklusive Telefonnummer und E-Mail,
Erbringungszeitpunkt, Quadratmeterzahl (zu räumende Fläche pro Durchgang) sowie Angabe öffentlicher oder privater Empfänger, enthalten.
— Gültiger Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001:2015 oder gleichwertig.
Sofern zutreffend:
— Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100 km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Arbeitgebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich in elektronischer Form über das deutsche Vergabeportal, durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYRRWW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.